1. Startseite
  2. Frankfurt

Landgericht Frankfurt: Milde Strafe für Badle gefordert

Erstellt:

Von: Oliver Teutsch

Kommentare

Verteidigung Badles sieht keine Untreue. Angeklagter nimmt in seinem letzten Wort volle Schuld auf sich. Urteil im Prozess für Freitag erwartet.

Im Korruptionsprozess gegen den suspendierten Oberstaatsanwalt Alexander Badle hält die Verteidigung eine Haftstrafe von maximal vier Jahren für angemessen. Anders als die Staatsanwaltschaft sehen Badles Verteidiger den Vorwurf der Untreue nicht erfüllt. Ihr Mandant habe anders als etwa ein Prokurist keine Vermögensbetreuungspflicht gehabt. Seine Aufgabe sei die Verfolgung von Straftaten gewesen. Um diese zu erfüllen, habe er auf das Vermögen des Landes Hessen zugreifen dürfen, argumentierte die Verteidigung in ihren Plädoyers am Mittwoch.

Als strafmildernd sehen Badles Verteidiger sein ausführliches Geständnis, dass es keinerlei Kontrollen innerhalb der Justiz gegeben habe und dass der 55-Jährige „existenziell ruiniert“ sei. Wegen der Regressforderungen des Landes Hessen werde er nach der Haft „Schulden in Millionenhöhe“ haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten für den hochrangigen Justizbeamten gefordert und ihm ein „erheblichen Maß an krimineller Energie und reichlich Chuzpe“ vorgeworfen. Badle soll sich laut Anklage bei der Vergabe von Gutachten über Jahre bereichert und Schmiergelder kassiert haben. Neben Bestechlichkeit und Untreue wird ihm auch Steuerhinterziehung vorgeworfen. Dass er sich der Bestechlichkeit schuldig gemacht hat, ist zwischen Anklage und Verteidigung unstrittig.

„Ich bin mir der Tragweite des Unrechts, das ich begangen habe, bewusst“, sagte der 55-Jährige in seinem Schlusswort am Mittwoch. Er habe vielen Menschen und auch dem Ansehen der hessischen Justiz geschadet, „da gibt es nichts zu relativieren und nichts zu beschönigen“, räumte Badle ein. „Es tut mir leid. Ich bedauere die von mir begangenen Straftaten und übernehme die volle Verantwortung.“ Wie auch immer das Urteil ausfalle: „Dieses Stigma trage ich zu Recht“, fügte Badle in seinem Schlusswort an

Das Urteil in dem seit Januar laufenden Prozess wird für Freitag erwartet. ote/dpa

Auch interessant

Kommentare