Landgericht Frankfurt: Kollege kritisiert Angeklagten Badle
Oberstaatsanwalt sagt im Korruptionsprozess aus und hätte Verfahren gegen Ärzte schlanker gehalten. Weitere Prozesstermine bis in den Mai anberaumt.
Im Korruptionsprozess gegen den suspendierten Oberstaatsanwalt Alexander Badle ist ein baldiges Ende nicht in Sicht. Die Kammer hat weitere Prozesstage bis in den Mai hinein terminiert. Am Freitag sagte ein Kollege des Angeklagten aus, der interimsweise auch als sein Vorgesetzter in der Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft fungiert hatte. Der 57-Jährige kritisierte dabei die Arbeit Badles in dessen Zentralstelle zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen: „Ob ich das genauso gemacht hätte, wage ich zu bezweifeln.“
Auf Nachfrage gab der Zeuge an, man hätte „die Verfahren vielleicht schlanker gestalten können“. So habe Badle bei bis dato unauffälligen Ärzten wegen Abrechnungsdifferenzen von 50 oder 60 Euro „das große Besteck rausgeholt“ und Durchsuchungsmaßnahmen angeordnet. Auf die Nachfrage, woher er diese Kenntnisse habe, sagte der Oberstaatsanwalt lediglich: „Man hört.“
Die Praxis Badles konkret bemängelt habe er aber selbst dann nicht, als ihm eine Rechnung als „sehr pauschal“ aufgefallen war. „Ich bin davon ausgegangen, dass alles seine Ordnung hat und schon immer so war“, so der 57-Jährige, der zudem in seiner polizeilichen Vernehmung ausgesagt hatte, „die Arbeit von Herrn Badle hat man besser nicht kritisiert.“ Der Angeklagte habe einen hohen Rückhalt in der Behördenleitung gehabt, die Eingreifreserve habe nicht zuletzt wegen Badle als „Aushängeschild“ der Generalstaatsanwaltschaft gegolten.
Ebenfalls befragt wurde die hohe Justizbeamtin Christina Kreis. Sie war während Badles Machenschaften zeitweise Leiterin der Generalstaatsanwaltschaft. Mit Beschwerden zu Badles Verfahren, die es gab, habe sie sich aber nie konkret befasst, sondern eher versucht, Missstände insgesamt zu beheben, etwa durch Schulungsangebote.