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Justiz
Horrorfahrt mit schrecklichen Folgen
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Am Landgericht Frankfurt beginnt der Prozess gegen einen Fahrer, der einen Kontrahenten mit dem Auto anfährt und mitschleift. Das Opfer erleidet schlimmste Verletzungen.
Die Anklage, die am Freitagmorgen vor der Großen Strafkammer des Landgerichts verlesen wird, klingt wie die trockene Zusammenfassung einer Szene aus einem maßlos übertriebenen Actionfilm. Der Angeklagte Maksim P., ein 27 Jahre alter Weißrusse, muss sich wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung sowie gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten. Das klingt harmloser, als die Geschichte in Wirklichkeit ist.
In der Nacht auf den 25. August 2019 gerät P. in der Elbestraße mit einem 26 Jahre alten Italiener aneinander. Warum und vor allem wie die beiden streiten, ist unklar, eine gemeinsame Sprache sprechen sie jedenfalls nicht. Offenbar will P. mit seinem Kleintransporter, den er im Auftrag einer polnischen Spedition fährt, dem Streit davonfahren. Aber sein Kontrahent rennt ihm nach, und an der Einmündung der Taunusstraße in die Straße zum Hauptbahnhof stellt er sich mit ausgebreiteten Armen auf die Fahrbahn, um P. am Weiterfahren zu hindern. Ein fast tödlicher Fehler.
Denn P. denkt weder daran abzubremsen noch auszuweichen. Der Italiener rettet sich mit einem beherzten Sprung auf die Motorhaube, wo er sich festklammert. P. versucht, ihn durch riskante Manöver abzuschütteln. Er gibt Vollgas, fährt laut Anklage „starke Schlangenlinien über sämtliche drei Fahrspuren“, ignoriert auf der Horrorfahrt über die Friedrich-Ebert-Anlage in Richtung Bockenheim sämtliche roten Ampeln, doch sein Kontrahent hält sich mit aller Kraft auf der Motorhaube.
Erst in der Robert-Mayer-Straße verlassen ihn die Kräfte, er stürzt von der Haube und wird von P. noch etwa 100 Meter über den Asphalt geschleift, ehe er sich von dem Wagen löst und schwerstverletzt liegenbleibt. P. flieht vom Unfallort.
Fürchterliche Verletzungen
Die Verletzungen, die der Italiener davonträgt, sind fürchterlich. Er liegt wochenlang auf der Intensivstation, muss einmal gar reanimiert werden. Er erleidet mehrere Knochenbrüche, schlimmstmögliche Hautverletzungen und einen Leberriss. Seine Wirbelsäule ist gebrochen, er ist querschnittsgelähmt.
Womöglich verdankt er sein Leben dem Einsatz eines Staatsanwaltes. Der erst drei Wochen zuvor vereidigte Beamte ist in dieser Augustnacht mit dem Taxi auf dem Weg nach Hause, als er bemerkt, dass unter dem Kühler des vorausfahrenden Kleintransporters ein Paar Füße baumeln. „Folgen Sie diesem Wagen!“, sagt er dem Taxifahrer, der das auch tut.
Am Ort des Unfalls kümmert sich der Staatsanwalt um das Opfer und ruft die Rettungssanitäter – das Kennzeichen des Transporters hat er sich bereits notiert. Diesem Umstand ist es wohl auch zu verdanken, dass Maksim P. im März dieses Jahres in Sachsen festgenommen werden kann. Seitdem sitzt er in Frankfurt in U-Haft.
Am ersten Verhandlungstag wird lediglich die Anklage verlesen. Maksim P. gibt noch keine Einlassung ab – in Gesprächen mit seiner Verteidigern hatte er wohl angegeben, zuvor Drogen konsumiert zu haben, was die Amokfahrt allerdings auch nicht erklärbarer macht.
Der nächste Verhandlungstag vor der 22. Großen Strafkammer ist für den 5. Januar vorgesehen. An diesem Tag soll auch das Opfer seine Zeugenaussage machen. Dem ersten Verhandlungstag war der Italiener, der nach wie vor massiv unter den Folgen der Tat leidet, ferngeblieben.