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Landgericht Frankfurt Badle bestreitet Vorwurf der Untreue

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Von: Oliver Teutsch

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Suspendierter Oberstaatsanwalt räumt Vorwürfe nur teilweise ein.

Im Korruptionsprozess gegen Oberstaatsanwalt Alexander Badle hat der Angeklagte die ebenfalls erhobenen Vorwürfe der Untreue weitgehend bestritten. Die Dezernent:innen hätten Art und Umfang der Verfahren weitgehend selbst bestimmt, da habe er keine Vorgaben gemacht. Insbesondere habe er nicht die Absicht gehabt, erbrachte Leistungen zu verschleiern, sagte Badle am Freitag im Landgericht.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem suspendierten Kollegen nicht nur Bestechlichkeit in 101 Fällen, sondern auch Untreue in 55 Fällen vor. Dieser Vorwurf wiegt für einen Amtsträger besonders schwer. Die Anklage geht davon aus, dass das von Badle gesteuerte Unternehmen „medi-transparent“, Verfahren um Abrechnungsbetrug unnötig aufblähte, um zusätzliche Gutachter-Kosten zu erzeugen. Da die überwiegende Zahl der Verfahren letztlich eingestellt wurde, blieben die immensen Gutachter-Kosten bei der hessischen Justiz hängen. Den so entstandenen Schaden hatte Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) im Vorfeld des Prozesses auf insgesamt auf rund zehn Millionen Euro geschätzt.

Die hohen Kosten, die „medi-transparent“ in Rechnung stellte, kamen laut Anklage auch dadurch zustande, dass das Unternehmen mit Leistungen beauftragt wurde, die keine originären Gutachter-Tätigkeiten sind. Zu diesem Vorwurf räumte Badle ein, dass die Mitarbeiterinnen des Unternehmens auch Kopiertätigkeiten verrichtet und „Anklageentwürfe“ erstellt hätten. Als Grund dafür gab er die „massive Überlastung“ seiner Abteilung an.

Rückfragen zu der von einem von Badles Verteidigern verlesene Einlassung behielt sich die 24. Strafkammer für einen späteren Zeitpunkt des Prozesses vor. Befragt wurde stattdessen der mitangeklagte Geschäftsführer von „medi-transparent“, Bernhard A. Auf die Frage, warum er Badle am Gewinn des Unternehmens überhaupt beteiligt habe, antworte A., aus „nachgelagerter Dankbarkeit“. Ohne Badle hätte er weder die Firma gegründet, noch die Vielzahl an Aufträgen erhalten. In seiner Einlassung hatte der 56-Jährige auch angegeben, er hätte die Zahlungen an Badle gerne gestoppt. Nach dem Grund gefragt, antwortete A.: „Ich hatte ein schlechtes Bauchgefühl.“

Zu Beginn des fünften Prozesstages hatte die Verteidigung beider Angeklagter der Staatsanwaltschaft „verbotene Verhörmethoden“ während der Ermittlungen vorgeworfen. Dabei ging es um die damaligen Vernehmungen der Gutachterinnen von „medi-transparent“. Um sie zu einer Aussage gegen Badle zu bewegen, hatte die Staatsanwaltschaft ihnen bessere Chancen für eine zukünftige Beauftragung durch die hessische Justiz in Aussicht gestellt. Da in den Aussageprotokollen aber nicht erwähnt ist, dass eine solche Auftragsvergabe nur im Falle der eigenen Unschuld möglich wäre, warf die Verteidigung der Staatsanwaltschaft Täuschung vor. Der Prozess wird kommende Woche fortgesetzt.

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