Landgericht fordert Nachermittlungen
Für ein Verfahren gegen die Ex-AWO-Chefs muss die Staatsanwaltschaft nachbessern
Das Landgericht fordert von der Staatsanwaltschaft für den Prozess gegen die ehemaligen Chefs der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Frankfurt und Wiesbaden Nachermittlungen. Die Staatsanwaltschaft hatte im Sommer 2022 Anklage gegen das Ehepaar und zwei weitere ehemalige AWO-Mitarbeiter, darunter ein Rechtsanwalt, erhoben. Es geht um überhöhte Abrechnungen für zwei Flüchtlingsheime, durch die der Stadt Frankfurt ein Schaden von 1,2 Millionen Euro entstanden sein soll.
Die Verteidiger der Richters hatten zuvor beantragt, die Anklage nicht zuzulassen, „da die Schilderung des angeblichen Geschehens in der Anklageschrift weitgehend unklar“ sei und „keine taugliche Grundlage für die Durchführung einer Hauptverhandlung“ darstelle. So werde unter anderem in der Anklageschrift nicht klar, welche konkreten Tatvorwürfe welchem Angeklagten zugerechnet werden sollen.
Ein Sprecher des Landgerichts stellte am Donnerstag klar, dass dies keineswegs bedeute, dass die Anklage vor der Abweisung durch das Gericht stünde. Die Anordnung von Nachermittlungen sei vor der möglichen Eröffnung eines Hauptverfahrens ein relativ üblicher Vorgang. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft konnte am Donnerstag die Art der geforderten Nachermittlungen nicht konktretisieren.
Die Machenschaften der beiden AWO-Kreisverbände waren 2019 ans Licht gekommen. Es geht dabei um Fantasiegehälter und Ludendienstwagen, aber auch Verfilzungen mit der Politik. So hatte das Landgericht vergangenen Dezember den abgewählten Oberbürgermeister Peter Feldmann wegen Vorteilsannahme zu einer Geldstrafe von 21000 Euro verurteilt. Gegen das Urteil hat Feldmann Revision eingelegt. Derzeit beschäftigen die Justiz mehrere AWO-Nebenfälle, bei denen es darum geht, dass Führungskräfte mit bezahlten Mini-Jobs belohnt wurden, für die sie nie arbeiten mussten.