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Kommentar zum Autobahnausbau: Recht auf Klimaschutz

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Von: Florian Leclerc

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Die A661 in Frankfurt soll zwischen Friedberger Landstraße und Autobahndreieck Erlenbruch etwa doppelt so breit werden, aber auch mehr Lärmschutz bekommen. Foto: Monika Müller
Die A661 in Frankfurt soll zwischen Friedberger Landstraße und Autobahndreieck Erlenbruch etwa doppelt so breit werden, aber auch mehr Lärmschutz bekommen. © Monika Müller

Große Aufregung im Römer: Die Umweltdezernentin hat den A661-Ausbau im Namen der Stadt abgelehnt. Dabei ist die Stellungnahme fachlich geboten.

Die Stadt Frankfurt muss die Lebensgrundlagen bewahren. Wenn Umweltdezernentin Rosemarie Heilig (Grüne) darauf in einer Stellungnahme zum Ausbau der A661 hinweisen lässt, ist das vollkommen gerechtfertigt. Es wäre im Gegenteil grob fahrlässig, das geltende Recht außen vor zu lassen und keine Stellungnahme abzugeben.

Zur Erinnerung: Das Grundgesetz sieht in Paragraf 20a den Erhalt der Natur auch für künftige Generationen vor. Das Bundesverfassungsgericht hat das in seinem Urteil vom März 2021 zum Klimagesetz des Bundes noch mal betont. Das Klimagesetz wurde daraufhin nachgebessert. Es schreibt den Rückgang von Treibhausgasemissionen in den kommenden Jahren vor – auch für den Verkehrsbereich. Die Koalition in Frankfurt hat sich die Klimaneutralität bis 2035 zum Ziel gesetzt, sie sollte durchaus ein Interesse an der Klimabilanz des A661-Ausbaus haben.

Klimabilanz vorlegen

Hessen-Mobil hat es im Planänderungsverfahren zur A661 versäumt, eine solche Klimabilanz vorzulegen. Das wird die Straßenbehörde, die den Ausbau zu Ende plant, bevor die Autobahn-GmbH übernimmt, voraussichtlich nachliefern müssen. Dass Heilig die Stellungnahme nicht mit dem Magistrat abgestimmt hat, liegt vielleicht daran, dass Klimaschutz mittlerweile selbstverständlich sein sollte.

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