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Kommentar: Schäbig und unangemessen
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Ein Urteil im Namen des Volkes war das Seebrücke-Urteil nicht. Ein Kommentar.
Das Vorgehen der Polizei am Paulsplatz war schäbig und unangemessen. Zudem war es kontraproduktiv. In manchen Köpfen hat sich ein holzschnittartiges Polizistenbild vom Wut- und Kleinbürger in Uniform, der seine Allmachtsfantasien mit dem Knüppel auslebt, eingenistet. Das Bild ist Blödsinn. Ein solches Verhalten aber zementiert es.
Eine Ansprache, ein Platzverweis hätten mehr als genügt. Die Kontrollierten waren weder uneinsichtig noch leisteten sie irgendwie Widerstand. Die Corona-Maßnahmen dienen dem Schutz der Menschen. Ob die Umzingelung fünf harmloser Zivilisten durch acht Beamte dem Infektionsschutz dienlich ist, darf bezweifelt werden. Formal mag das rechtens sein. Ein ähnlich stringentes Vorgehen gegen das Partyvolk vom Friedberger oder Opernplatz aber gab es nie.
Hier wurde eine vernünftige Verordnung übel missbraucht, um Menschen zu schikanieren, deren Weltbild man wohl nicht teilt. Dass asoziale Willkür juristisch legitimiert wird, macht sie nicht besser.
Ein Urteil im Namen des Volkes war das nicht.