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Kita in Frankfurt: Keine Kürzungen bei der Betreuung

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Von: Florian Leclerc

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Die Gruppen in Frankfurter Kitas sollen nicht größer werden. Foto: Michael Schick
Die Gruppen in Frankfurter Kitas sollen nicht größer werden. © Michael Schick

Der Landesrechnungshof hat der Stadt Frankfurt vorgelegt, wo bei der Kinderbetreuung gespart werden könnte. Auf die Vorschläge will der Magistrat aber nicht eingehen.

Der Magistrat in Frankfurt lehnt Vorschläge des Landesrechnungshof für Kürzungen bei der Kinderbetreuung ab. Das geht aus einem Magistratsbericht hervor, der die Sparvorschläge aus dem Großstädtebericht des Landesrechnungshof vom November unter die Lupe nimmt.

Laut Landesrechnungshof ist die Kinderbetreuung in Frankfurt im Vergleich zu anderen Großstädten in Hessen unter anderem teuer, weil die Stadt Zuschüsse für freie Träger von Kindertageseinrichtungen zahlt, 20 statt 25 Kinder je Kita-Gruppe betreut werden, die Erzieherinnen und Erzieher in einer höherer Entgeltgruppe eingruppiert sind und für die Betreuung von Kindern zwischen drei und sechs Jahren keine Elternbeiträge gezahlt werden müssten.

Probleme mit Fachkräftemangel

Der Präsident des Landesrechnungshofs, Walter Wallmann, hatte den Stadtverordneten im Controllingausschuss im Februar die Ergebnisse des Großstädtevergleichs vorgestellt. Dabei wurden Darmstadt, Frankfurt, Kassel, Offenbach und Wiesbaden miteinander verglichen.

Der Magistrat verweist in seinem Bericht auf den Fachkräftemangel bei Erzieherinnen und Erziehern. Würden die Gruppengrößen erhöht, steige der Personalbedarf. Zuletzt habe die Auslastung in den Kindertageseinrichtungen 91 Prozent betragen, weil nicht genug Fachkräfte für eine Vollauslastung zur Verfügung gestanden hätten. „Ohne die notwendigen Fachkräfte bleibt eine rechnerische Erhöhung der Plätze pro Gruppe ohne Wirkung“, heißt es. Eine Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltstufe senke den Anreiz, Erzieherin oder Erzieher in Frankfurt zu werden.

Auch bei den Zuschüssen sieht der Magistrat kein Sparpotenzial. Würde der Mietkostenzuschuss gestrichen, wäre ein Ausbau der Kindertagesbetreuung in teuren Innenstadtlagen nicht mehr möglich. Eine Einsparung bei den Räumlichkeiten würde die pädagogische Arbeit belasten. Das könnte Folgekosten für Integrations- und Erziehungshilfemaßnahmen nach sich ziehen.

Eine Erhöhung der Elternentgelte wegen ausgedehnter Öffnungszeiten könnte wiederum zu erhöhten Sozialausgaben führen, da zahlreiche Familien die erhöhten Entgelte nicht eigenständig aufbringen könnten.

Würde die vollständige Entgeltfreiheit für die Betreuung von Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt wieder rückgängig gemacht, ginge das ebenfalls zulasten der Eltern.

Für Grundschulkinder der ersten Klasse soll ab August 2026 ein Anspruch auf ganztägige Betreuung bestehen. Der Anspruch werde in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab August 2029 habe jedes Grundschulkind der Klassen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Die Gruppengröße in der Betreuung werde sich dann an der Klassenobergrenze von 25 Kindern orientieren.

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