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Kinderrechte im Fokus

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Rund 50 Jugendliche diskutieren im Museum für Kommunikation, wie Beteiligung für ihre Generation aussehen kann.
Rund 50 Jugendliche diskutieren im Museum für Kommunikation, wie Beteiligung für ihre Generation aussehen kann. © Rolf Oeser

Bei einer Fachtagung mit Jugendlichen geht es um den Weg der Hessischen Landesregierung.

Die meisten hessischen Verwaltungen, nämlich 89 Prozent, kennen die Kinder- und Jugendrechte der UN nur dem Namen nach. „Das ist das eigentliche Drama“, sagt Miriam Zeleke. Sie ist die hessische Landesbeauftragte für die Förderung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. „Da müssen wir besser werden, die Kinderrechte bekannter zu machen.“

Damit das geschieht, kommen am Sonntag und heutigen Montag rund 50 Jugendliche aus Hessen im Museum für Kommunikation zusammen, um Ideen und konkrete Vorschläge zu erarbeiten. Angeleitet wird die Fachtagung von der Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, das 2021 von der Landesregierung beauftragt wurde, die Bekanntmachung der Konvention zu begleiten.

Denn es sind nicht nur die Verwaltungen, unter denen die Kinder- und Jugendrechte weitgehend unbekannt sind. Einer (nicht repräsentativen) Umfrage der Monitoringstelle zufolge kennen nur etwa 24 Prozent der Jugendlichen die entsprechende UN-Konvention „gut“. Rund 56 Prozent kennen sie zumindest auch dem Namen nach.

Vom Land ist außer der Landesbeauftragten Zeleke auch die Sozial- und Jugendministerin Heike Hofmann (SPD) angekündigt. Es ist geplant, dass sie sich später in eine Diskussion mit den Jugendlichen begeben wird. Um ihre Fragen stellen zu können, erarbeiten diese vorher Ideen. Das Thema: Was verstehen sie unter Beteiligung?

Erfahrungen werden geteilt, wobei die kritischen Stimmen überwiegen. „Das Problem ist, das zu viel von Jugendlichen erwartet wird“, kritisiert eine junge Frau. Sich neben der Schule zu engagieren in ehrenamtlichen Gremien, sei manchmal zu viel, sagt sie. Eine andere Jugendliche stellt fest, dass Menschen ihrer Generation gerne unterstellt werde, sie gingen nicht pfleglich mit Räumen um. Man werde als Jugendliche oft nicht ernst genommen, stimmt eine andere zu. „Manche Stimmen werden nicht gehört. Ich bin Flüchtling, und ich darf nicht wählen bei der Europawahl“, hält ein junger Mann der Ministerin entgegen. Diese hatte zuvor betont, dass bei den Europawahlen Menschen ab 16 Jahren wählen dürfen.

Das Institut

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wird vom Bundestag finanziert. „Wir sind keine NGO, aber auch nicht staatlich“, sagt Claudia Kittel, die Leiterin der dortigen Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention.

Eine Unabhängigkeit ist garantiert: Das Institut entscheidet selbst über sein Personal und über die Themen, die es bearbeitet.

Der Grundstein für derzeit weltweit über 100 solcher Institute wurde 1993 von den UN in den sogenannten Pariser Prinzipien gelegt. pz

Viele von den Menschen ab 14 Jahren, die sich heute hier im Vortragsraum des Museums Gedanken über die Zukunft der jungen Generation machen, haben bereits Erfahrung mit Beteiligung. Sie sind vom Landesheimrat, von Unicef oder vom Stadtschülerrat.

Zur Diskussion mit der Ministerin kommt es dann – der Zeitplan hinkt hinterher – nicht. „Ich will heute vor allem zuhören und ganz viel von euch lernen“, sagt sie in die Runde. Zum Schluss gibt sie ein kurzes Feedback allgemeiner Natur. Vergegenwärtigt man sich, dass die UN-Konvention für Kinder- und Jugendrechte 1989 beschlossen, 1990 von Deutschland unterzeichnet und 1992 in Kraft getreten ist, stellt sich die Frage, warum Kinderrechte erst 2018 in die hessische Verfassung aufgenommen wurden.

Tatsächlich ist Hessen laut Zeleke damit eines der ersten Bundesländer. „Es war ein sehr langer Weg“, gesteht die Landesbeauftragte. Sie hebt hervor: „Wir sind das einzige Bundesland, das das Monitoring macht, das systematisch schaut: Wie weit sind wir bei der Umsetzung?“

Eine Antwort auf diese Frage gibt die Monitoringstelle im Fazit ihrer bisherigen Arbeit. Positiv sei zu bewerten, dass die Kinder- und Jugendrechte verfassungsrechtlich verankert seien. Zum Beispiel Kindeswohl oder Persönlichkeitsentwicklung. Der Ausblick: „Bedarf besteht bei den staatlichen Bemühungen, den drei Zielgruppen (Kinder/Jugendliche, Erwachsene, Politik/Verwaltung/Justiz, d. Red.) die Kinder- und Jugendrechte bekannter zu machen“, heißt es.

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