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Kein Visum für die neugeborene Tochter

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Von: Steven Micksch

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Frau kann aus Afrika nicht nach Frankfurt zurückreisen, nun droht ihr Aufenthaltstitel zu erlöschen.

Wann sie wieder zurück nach Deutschland kommen wird, weiß Mary Chanda, die in Wirklichkeit anders heißt, nicht. Es liegt aber nicht an ihr, dass sie seit fast acht Monaten im südlichen Afrika festhängt und nicht nach Frankfurt zurück kann. Anfang Januar droht ihre Niederlassungserlaubnis für Deutschland auszulaufen. „Dann müsste ich vermutlich wieder bei null anfangen“, sagt sie im Videogespräch mit der FR.

Chanda lebt seit 2013 durchgehend in Deutschland. Sie ist bei einer Bank in Frankfurt angestellt und hat eine unbefristete Niederlassungserlaubnis mit Blauer Karte für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern. Im Frühling dieses Jahres sollte Chandas Tochter geboren werden. Die Frau entschied sich für eine Geburt in ihrem Heimatland in Afrika und wollte anschließend mit ihrem Kind zurück nach Deutschland kommen. Doch die Beantragung eines Visums für das Kind zog sich bei der deutschen Botschaft in ihrem Heimatland lange hin.

Zusätzlich sei ein Rechtsanwendungsfehler seitens der Frankfurter Ausländerbehörde hinzugekommen, die den Nachzug der Tochter ablehnte. Begründet wurde dies damit, dass Chandas Niederlassungserlaubnis bereits erloschen sei.

Durch die Blaue Karte EU gelte ihr Aufenthaltstitel, wenn sie sich nicht in Deutschland aufhält, aber 12 Monate. Zwar könnte die alleinerziehende Mutter kurz mit dem Flugzeug nach Deutschland fliegen, sich dort aufhalten und die Frist dadurch zurücksetzen, doch Chanda möchte ihre acht Monate alte Tochter ungern – wenn auch nur kurz – in Afrika zurücklassen.

Dazu komme noch, dass sie bisher kein Elterngeld bekomme, weil ihre Tochter ja noch nicht bei den deutschen Behörden angemeldet ist. Die finanziellen Probleme erschweren die Situation zusätzlich.

Chanda ärgert sich, dass ihre zahlreichen Mails an die Ausländerbehörde in Frankfurt nie beantwortet wurden. Erst als die FR nachhakte, bekam sie Antwort. Geholfen hat es ihr wenig, sie überlegt nun, ihren Fall vor Gericht zu bringen.

Die Ausländerbehörde möchte sich zu dem Fall nicht äußern und beruft sich auf den Datenschutz. „Ich lebe schon so lange in Deutschland. Dass mir so etwas passiert, damit habe ich nicht gerechnet“, sagt Chanda enttäuscht. Sie sei behandelt worden, als ob sie nie in Deutschland gewesen sei.

Einen Grund für ihre Schwierigkeiten sieht Chanda auch darin, dass sie aus Afrika stammt. „Menschen aus privilegierten Länder wie den USA, Australien, Israel oder Japan benötigen kein Visum, um nach Deutschland zu können. Meine Tochter aber schon.“ Sie würde sich wünschen, dass die Ermessensausübung, Arbeitsweise und Rechtsanwendung der Ausländerbehörde und des Auswärtigen Amts Staatsbürger aus anderen Ländern nicht so viel schlechter stellt gegenüber jenen aus den von ihr als privilegiert bezeichneten Ländern.

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