Keine Fernseher mehr: Neue Regelungen für die Gastronomie in Frankfurt
Frankfurt ändert die Regeln für die Außengastronomie. Corona-Sonderregelungen laufen zum 1. April aus. Pavillons sind künftig nicht mehr erlaubt.
Frankfurt – Wer in Frankfurt ein Restaurant, Café, einen Weinladen oder ein Bierlokal betreibt, kann auch den Parkplatz vor dem Betrieb für die Außengastronomie nutzen. Gastronominnen und Gastronomen können die Nutzung des Parkplatzes für ein volles Jahr beantragen. Vor der Pandemie waren sechs Monate der maximale Genehmigungszeitraum. Die Anträge müssen allerdings schon bis zum 1. April 2023 gestellt sein, wie die Stadt mitteilte.
Alle weiteren außengastronomischen Flächen im öffentlichen Raum können für zwei Jahre beantragt werden. Zuvor war maximal ein Jahr als Genehmigungszeitraum möglich. Die Stadt Frankfurt hat sich mit dem Hotel- und Gaststättenverband Dehoga und der Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt auf neue Regeln geeinigt.
Frankfurt: Keine Zäune oder Wände in der Außengastronomie
Während der Corona-Pandemie hatte die Stadt den Betrieben gestattet, die Außengastronomie auszuweiten. Das nimmt die Stadt nun in Teilen zurück. Pavillons, Zelte, Planen, Seitenteile an Markisen oder Schirmen sind künftig nicht mehr erlaubt. Auch keine anderen Vorrichtungen, die als Windschutz dienen könnten. Umgrenzungen wie Zäune, Wände, Rankgerüste oder schwere Blumenkübel sind ebenfalls nicht mehr gestattet.

„Wir wollen sicherstellen, dass wir auf den Straßen und Plätzen keinen Wildwuchs haben“, begründete Verkehrsdezernent Stefan Majer (Grüne) die Entscheidung. Gleichzeitig sei die Außengastronomie ein wichtiger Teil des öffentlichen Lebens, den es zu erhalten gelte.
Grundsätzlich gilt: Fußgängerinnen und Fußgänger müssen jederzeit an der Außengastronomie vorbei kommen können. Festgelegt sind 1,50 Meter Abstand. Auf Radwegen und Fahrbahnen dürfen keine Tische und Stühle stehen. Hier gilt es, einen halben Meter Abstand einzuhalten. Es ist auch nicht gestattet, auf beiden Seiten eines Radwegs oder einer Fahrbahn Mobiliar aufzustellen.
Fernseher sind nicht gestattet in Lokalen in Frankfurt
Bei den Parkplätzen sind solche ausgenommen, die als Ladezonen, Andienungsflächen, für E-Scooter, E-Autos, Taxis und für Menschen mit Einschränkung reserviert sind. Die Stadt will in der Regel entweder die Nutzung des Parkplatzes oder die Nutzung des Gehwegs erlauben, nicht aber beides auf einmal.
Während schwere Pflanzenkübel nicht mehr aufgestellt werden dürfen, sind kleinere und leichtere, die nicht mehr als einen Meter Durchmesser haben, weiterhin erlaubt. Sie müssen so aufgestellt werden, dass man zwischen ihnen hindurch blicken kann. Kabel darf man in der Außengastronomie nicht verlegen. Künstliches Licht soll lediglich durch Akku- oder Solarleuchten möglich sein.
Fernseher, Bildschirme, Lautsprecher sind draußen nicht mehr gestattet. Teppiche oder Kunstrasen dürfen auch nicht verlegt werden. Falls ein Wochenmarkt stattfindet, müssen die Flächen ganz oder teilweise zurückgebaut werden, wie aus den Regeln hervorgeht.

„Die von uns erreichte Ausdehnung des Genehmigungszeitraums auf zwei Jahre bewerten wir als sehr positiv, da nun für die Gastronomiebetriebe eine deutlich höhere Planbarkeit entstanden ist“, teilte der Frankfurter Dehoga-Vorsitzende Robert Mangold mit. „Falls sich herausstellen sollte, dass anderen Gewerbetreibenden zu wenig Parkplätze bleiben, sollte diese Regelung wieder geändert werden“, schränkte Alexander Theiss von der IHK Frankfurt ein.
Wer eine Außengastronomiefläche beantragen möchte, kann das auf der städtischen Website frankfurt.de/aussengastronomie tun. Die Beantragung für Außengastronomie auf einem Parkplatz ist online noch nicht möglich. Die Antragsformulare zur sogenannten gewerblichen Sondernutzung gibt es unter dem Stichwort „Sondernutzungen“ auf: frankfurt.de