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Impfpflicht für medizinisches Personal nimmt auch in Frankfurt Fahrt auf

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Von: Jana Ballweber

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Wer in medizinischen Einrichtungen arbeitet, muss sich gegen Corona impfen lassen.
Wer in medizinischen Einrichtungen arbeitet, muss sich gegen Corona impfen lassen. © Daniel Karmann/dpa

Etwa drei Prozent der Beschäftigten in Frankfurter Einrichtungen sind noch ohne Impfung. Das Gesundheitsamt gewährt eine vierwöchige Frist.

Etwa drei Prozent der Beschäftigten in Frankfurter Pflegeheimen und medizinischen Einrichtungen haben sich noch nicht gegen Covid-19 impfen lassen. Das ergeben Schätzungen des Gesundheitsamtes. Bislang habe man 1676 Meldungen über ungeimpftes Personal von den Arbeitgebern erhalten, berichtet Wiebke Reimann, Sprecherin des Gesundheitsamtes. Ob diese Angaben vollständig sind, und wie viele Personen innerhalb des eigenen Zuständigkeitsgebiets überhaupt unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen, weiß das Gesundheitsamt nicht genau. Mithilfe von Angaben der Agentur für Arbeit schätzt Reimann die Zahl auf über 55 000 Beschäftigte, die zu einer Impfung verpflichtet sind, sofern sie nicht genesen oder per Attest von der Impfpflicht befreit sind.

Der Bundestag hatte Ende vergangenen Jahres eine Impfpflicht für das Personal von Pflegeheimen und medizinischen Einrichtungen beschlossen. Bis zum 15. März hatten die Beschäftigten Zeit, ihrem Arbeitgeber ihre Impf- oder Genesenennachweise oder ein ärztliches Attest für die Befreiung von der Impfpflicht vorzulegen.

Wer dem nicht nachgekommen ist, bekommt jetzt Schwierigkeiten. Einmal vom Arbeitgeber gemeldet, bekomme man erstmal Post vom Gesundheitsamt, so Reimann. In dem Schreiben werden die Betroffenen aufgefordert, innerhalb von vier Wochen einen Immunitätsnachweis oder ein Attest vorzulegen.

Impfpflicht

Beschlossen wurde die einrichtungsbezogene Impfpflicht vom Bundestag am 10. Dezember 2021.

Sie gilt für alle medizinischen Einrichtungen, darunter Krankenhäuser, Arztpraxen, Hospize und Rettungsdienste, und für stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderungen und für ältere Menschen.

Bis zum 15. März mussten die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber ihre Nachweise vorlegen.

Können die Beschäftigten dann immer noch keinen Nachweis über Impfung, Infektion oder Befreiung erbringen, bekommen sie nochmal eine Beratung mit anschließendem Impfangebot, berichtet Reimann. Als letzten Schritt könne man ein Betretungsverbot für den Arbeitsplatz aussprechen.

Paul Schiebe, Geschäftsführer einiger Einrichtungen der Diakonie in Frankfurt und Offenbach, berichtet, dass es in seinen Häusern drei Mitarbeiter:innen gegeben habe, die im Zuge der Debatte um die Impfpflicht von sich aus gekündigt hätten, weil sie zu einer Impfung nicht bereit waren. Insgesamt beschäftigt Schiebe etwa 240 Mitarbeiter:innen, von denen Stand jetzt nur eine Person noch keinen vollständigen Impfschutz habe. Die Erstimpfung habe die Person aber schon erhalten, sodass man in absehbarer Zeit bei einer Impfquote von hundert Prozent ankommen werde. Ein Großteil der Mitarbeiter:innen habe sich schon vor der Pflicht freiwillig impfen lassen, so Schiebe: „Allgemein war unsere Impfquote gerade im stationären Bereich schon sehr hoch. Bei den ambulanten Pflegekräften konnten wir dann nach der Entscheidung des Bundestages nochmal einen Anstieg der Impfungen verzeichnen.“

Dieser Anstieg blieb im Uniklinikum aus, berichtet Pressesprecher Christoph Lunkenheimer. Auch hier habe es aber von Beginn an eine sehr hohe Impfbereitschaft gegeben. Nach dem ersten großen Ansturm sei die Quote dann Stück für Stück weiter angestiegen, einen Effekt durch die Impfpflicht habe man seit Dezember aber nicht feststellen können. Mittlerweile sind 96,5 Prozent der Beschäftigten am Uniklinikum geimpft, schreibt das Klinikum in einer Pressemitteilung. Das Ziel bleibe aber auch hier eine Quote von hundert Prozent. Das hauseigene Impfangebot werde weiter aufrecht erhalten und zögernde Mitarbeiter:innen individuell beraten.

Mit welchen Konsequenzen die Betroffenen rechnen müssen, sollten die Beratungsangebote der Uniklinik sie nicht von der Impfung überzeugen, wisse er derzeit noch nicht, sagt Lunkenheimer. Auch er sieht nun das Gesundheitsamt am Zug, das über das weitere Vorgehen und über mögliche Sanktionen entscheiden müsse.

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