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Frankfurt
Hessens CDU-Minister Beuth nimmt Frankfurts OB Feldmann gegen CDU-Kritik in Schutz
- vonPitt v. Bebenburgschließen
Frankfurts Oberbürgermeister Feldmann hatte die Kampagne für einen Mietenstopp unterstützt. CDU und Grüne schäumten. Nun gibt Innenminister Beuth dazu eine interessante Einschätzung ab.
Die Frankfurter CDU erhält bei ihrer scharfen Kritik an Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) wegen einer Veranstaltung in der Paulskirche keine Rückendeckung von ihrem Parteifreund Peter Beuth, dem hessischen Innenminister. Es sei „nicht rechtswidrig“ gewesen, dass Feldmann die Kampagne „Mietenstopp für alle“ unterstützt und ihr die Paulskirche zur Verfügung gestellt habe, urteilt Beuth.
Die „Mietenstopp“-Kampagne zielt darauf, dass die Begrenzung von Mieterhöhungen, die für städtische Wohnungsgesellschaften gilt, auch für private Vermieterinnen und Vermieter bindend wird. Zur Vorstellung der Kampagne hatte Feldmann Mitte Dezember gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund, dem Deutschen Gewerkschaftsbund und der Caritas in die Paulskirche eingeladen. Dabei wurde das Logo der Stadt Frankfurt genutzt.
Auch das war rechtens, wie Minister Beuth ausführt. Welche städtischen Organe das Wappen oder das Logo der Stadt nutzen dürften, sei „allein eine Frage der innerstädtischen Organisation“. Grundsätzlich sei „der kommunale Hauptverwaltungsbeamte“, also OB Feldmann, „kraft seiner Stellung prädestiniert für die Verwendung des Stadtwappens und -logos“.
Die Magistratsmitglieder der CDU hatten sich über Feldmanns Vorgehen empört, weil die Unterstützung für den Mietenstopp nicht von der Stadtregierung gebilligt worden sei. Zudem sei es unangebracht, eine solche Veranstaltung in der Paulskirche mit ihrer hohen Symbolik abzuhalten. Die Grünen im Römer urteilten, Feldmann missbrauche „die Paulskirche und das Wappen der Stadt Frankfurt für Parteipolitik“. Der AfD-Landtagsabgeordnete Rainer Rahn fragte daher bei Beuth nach.
Der Innenminister antwortete, das Stadtoberhaupt müsse sich nicht darauf beschränken, die Auffassung des gesamten Magistrats zu vertreten. Seit der Einführung der OB-Direktwahl vor fast 30 Jahren habe er das Recht, „auch in der Öffentlichkeit seine abweichende persönliche Meinung zu vertreten“.
Zudem gehöre Öffentlichkeitsarbeit zu den Aufgaben des Oberbürgermeisters, schildert Beuth und fügt hinzu: „Die Frage steigender Mieten ist ein drängendes Problem für viele Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt, weshalb auch ein örtlicher Bezug der Kampagne zur Stadt Frankfurt gegeben sein dürfte“.