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Geständnis in Korruptionsprozess

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Von: Stefan Behr

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Ehemaliger Sachbearbeiter gesteht Bestechung im Reinigungsgewerbe an Schulen

Im Prozess um mutmaßliche Korruption bei der Frankfurter Schulhausverwaltung hat der Hauptangeklagte am Montag vor dem Landgericht ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Der 44 Jahre alte ehemalige Sachbearbeiter gab an, zwischen April 2019 und April 2021 von zwei Reinigungsfirmen insgesamt 146 000 Euro an Geldzuwendungen sowie diverse Sachleistungen erhalten zu haben. Im Gegenzug setzte er sich für die Vergabe von Sonderreinigungsaufträgen ein und ermöglichte dem mitangeklagten Gebäudereiniger (50), überhöhte Rechnungen an die Stadt zu stellen.

Vor seiner Tätigkeit als Sachbearbeiter beim Amt für Bau und Immobilien war der Hauptangeklagte selbst Hausverwalter an einer Frankfurter Schule gewesen. Anfangs soll er sich mit Nettigkeiten wie der Renovierung seines Badezimmers oder einem Ski-Familienurlaub in Ischgl, später mit einer Art Festgehalt von monatlich 5000 Euro in bar bestechen haben lassen.

Das Reinigungsunternehmen machte laut Anklage einen zusätzlichen Umsatz von rund 650 000 Euro. Zu Beginn des Prozesses hatte das Gericht dem Angeklagten einen Vorschlag zur Abkürzung des Verfahrens gemacht. Der Schulhausverwalter sollte demnach eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren erhalten, der Unternehmer eine von bis zu zwei Jahren und drei Monaten. Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft aber hatten sich darauf zunächst nicht eingelassen.

Betroffen von den Machenschaften sollen 16 Frankfurter Schulen sein, an denen die Hausmeister Reinigungen in Rechnung gestellt haben, die nie gemacht wurden - etwa nach angeblichen Schulfesten, die aber in Wirklichkeit gar nicht stattgefunden hatten. Diese Rechnungen soll der Hauptangeklagte durchgewunken haben.

Die Reinigungsfirma soll nach Angaben der verantwortliche Dezernentin Sylvia Weber (SPD), die sich „persönlich hintergangen“ fühlt, der Stadt Rechnungen in Millionenhöhe gestellt haben, die am Ende aber den Argwohn der Verwaltung weckten und nicht beglichen wurden. Deswegen war das Unternehmen, das hessenweit mit der Reinigung von gut 50 öffentlichen Gebäuden beauftragt war, zahlungsunfähig geworden und hatte die Reinigungsarbeiten eingestellt, was dazu führte, das etliche öffentliche Gebäude im vergangenen Sommer ziemlich verlotterten.

Das Strafverfahren gegen den zweiten Reinigungsunternehmer war vor dem Hintergrund einer Haftstrafe wegen Schwarzarbeit zwischenzeitlich eingestellt worden. Er soll in dem aktuellen Prozess allerdings noch als Zeuge vernommen werden. Die Strafkammer hat bereits Verhandlungstage bis März vorausterminiert. skb/dpa

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