Frankfurter Mietentscheid scheitert vor Verwaltungsgericht

Über die Wohnungspolitik in Frankfurt gibt es keinen Bürgerentscheid. Das liegt wohl auch an der Haushaltslage der Kommune, die die Stadt als dramatisch schlecht darstellt.
Niederlage für die Initiative Mietentscheid: Die Stadt Frankfurt muss keinen Bürgerentscheid über ihre Wohnungspolitik und die Bautätigkeit der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG abhalten. Das hat das Verwaltungsgericht am Donnerstag entschieden. Vertreter:innen der Initiative sprachen von einer herben Enttäuschung. Die Verhandlung zeigte auch, wie dramatisch die Haushaltslage der Stadt ist.
Über drei Forderungen sollten die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt abstimmen: Die ABG baut nur noch geförderten Wohnraum; wenn Wohnungen frei werden, gehen sie an Menschen, die Anspruch auf eine geförderte Wohnung haben; wer in einer frei finanzierten Wohnung lebt, aber Anspruch auf eine geförderte Wohnung hat, zahlt nur den reduzierten Mietpreis. Um den Bürgerentscheid zu erzwingen, hatte die Initiative 25 000 Unterschriften gesammelt – wie es in der Hessischen Gemeindeordnung vorgesehen ist. Doch die Stadt lehnte eine Abstimmung ab.
Vor Gericht bekam die Kommune in allen wesentlichen Punkten recht. Der Vorsitzende Richter Bernhard Burkholz hatte gleich zu Beginn der Verhandlung gesagt, die Kammer entscheide nicht über die Wohnungspolitik der Stadt Frankfurt. In seiner Urteilsbegründung erklärte er vielmehr mehrfach, das Bürgerbegehren der Initiative sei nicht „hinreichend bestimmt“. So werde etwa nicht klar, wie viele Sozialwohnungen und wie viele Wohnungen im zweiten Förderweg für mittlere Einkommen die ABG bauen soll. Und auch das Konzept zur Finanzierung der Forderungen, das die Initiative gemäß der Hessischen Gemeindeordnung vorlegen musste, sei zu pauschal.
Stadt Frankfurt: Mietentschied nicht zu finanzieren
Vor allem die Frage, wie die Forderungen des Mietentscheids zu finanzieren wären, hatte in der rund einstündigen Verhandlung viel Raum eingenommen. Sollte die ABG nur noch geförderten Wohnraum bauen, würde sie das rund 91 Millionen Euro kosten, hatten die Kläger:innen – vertreten durch Conny Petzold und Alexis Passadakis vom Mietentscheid – vorgerechnet. Dafür könne der Gewerbesteuerhebesatz um 30 Punkte erhöht werden, so ihr Vorschlag. Die knapp 22 Millionen Euro, die die Umsetzung der beiden anderen Forderungen kosten würde, könne die ABG aus ihren Überschüssen bezahlen.
Während die Zahlen zwischen den Parteien unstrittig waren, machten die Vertreter der Stadt deutlich, dass das Konzept der Finanzierung nicht funktionieren würde. Stephan Postert, der Leiter der Kämmerei, schilderte die Haushaltslage in Worten, die weitaus schärfer waren als die Formulierungen, die Kämmerer Bastian Bergerhoff (Grüne) zuletzt bei der Vorstellung des Etatentwurfs gewählt hatte.
„Die Haushaltslage ist dramatisch“, sagte Postert und verwies auf das Defizit von 219 Millionen Euro im Etatentwurf und die weitergehend aufgebrauchten Rücklagen. Und Wolfgang Patzelt, der Anwalt der Stadt, ergänzte: Mögliche Mehreinnahmen müsse die Stadt verwenden, um das Defizit zu verringern. Das heißt: Selbst wenn durch eine Erhöhung der Gewerbesteuer mehr Geld in die Stadtkasse kommen sollte, könnte es nicht genutzt werden, um mehr geförderten Wohnraum zu bauen.
Initiative Mietentscheid kritisiert „Totschlagsargument“
Für Conny Petzold ist die Haushaltslage ein „Totschlagsargument, mit dem man alle politischen Forderungen ablehnen kann“, wie sie im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau sagte. Die Initiative werde jetzt entscheiden, ob sie Rechtsmittel beantrage. In jedem Fall werde der Kampf für bezahlbaren Wohnraum politisch weitergehen.
