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Frankfurter Krankenhäuser: FFP2-Masken bleiben Pflicht

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Von: Steven Micksch

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Im Nahverkehr fallen die Masken doch in Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen ist sie weiterhin Pflicht. Diese Regelung gilt noch bis in den April.

Auch wenn die Zahl der Mund-Nasen-Bedeckungen im Nahverkehr weniger werden wird, bleiben die FFP2-Masken in einigen Einrichtungen weiter obligatorisch. Denn auch nach dem 2. Februar gilt in Altenpflegeheimen und auch Krankenhäusern eine Test- und Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher.

Die Einrichtungen berufen sich dabei auf das aktuelle Bundesinfektionsschutzgesetz. Noch treffender ist es auf die momentan gültigen Corona-Schutzmaßnahmen zu verweisen, die seit dem 1. Oktober 2022 in Deutschland in Kraft sind und die noch bis 7. April gültig sind. Dort steht: „Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht.“ Auch Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und bei vergleichbaren Dienstleistern sind damit eingeschlossen. Ebenfalls immer noch verpflichtend ist die Maßnahme, in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens eine FFP2-Maske zu tragen.

Mit diesem Wissen fällt das Ergebnis der Umfrage bei einigen Frankfurter Kliniken nicht überraschend aus. Beispielsweise in der BG Unfallklinik in Seckbach. Dort gelte weiterhin die FFP2-Maskenpflicht. Ein offizieller Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, ist ebenfalls erforderlich. Eigene Testungen bieten die Frankfurter Einrichtungen in der Regel nicht an. Meist gibt es auf dem Klinikgelände oder ganz in der Nähe aber eine offizielle Teststation.

Auch beim Bürgerhospital benötigt man FFP2-Maske und negatives Testergebnis, um Zutritt zu erhalten. Ein Pressesprecher weist darauf hin, dass Besuche auf der Intensivstation aber nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der ärztlichen Leitung möglich seien. Werdende Eltern bräuchten sich hingegen keine Sorgen zu machen. In der Geburtshilfe können Frauen schon zu Beginn der Entbindung in Begleitung kommen und im Kreißsaal zusammenbleiben. Die Gebärende muss übrigens keine Maske während der Geburt tragen, selbst dann nicht, wenn sie ein positives Testergebnis hätte. In diesem Fall würden die Frau und ihre Begleitung räumlich isoliert vom übrigen Kreißsaal betreut. Das medizinische Personal erhalte zusätzliches Schutzequipment. mic

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