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Sozialpolitik
Frankfurt: Zu geringe Zuschüsse zu den Wohnkosten
- vonChristoph Manusschließen
Zahlen der Stadt Frankfurt zur Grundsicherung zeigen: Die bewilligte Leistung für die Kosten der Unterkunft reicht oft nicht, um die Ausgaben für Miete und Energie zu decken.
Genau 29 760 sogenannte Bedarfsgemeinschaften haben Ende des Jahres 2019 in Frankfurt Geld zur Deckung der laufenden Kosten ihrer Unterkunft nach Sozialgesetzbuch II erhalten. Das hat der für die Frankfurter Statistik zuständige Dezernent Jan Schneider (CDU) mitgeteilt. Als Bedarfsgemeinschaften gelten dabei Menschen, die zusammen leben und zusammen wirtschaften sowie Alleinlebende. Unter den Beziehern der Leistung sind, wie Schneider betont, nicht nur Arbeitslose. „Auch zu geringe Einkommen oder die Kinderbetreuungssituation, wie zum Beispiel die von Alleinerziehenden, können dazu führen, das Menschen nicht in der Lage sind, die Kosten ihrer Unterkunft selbst zu tragen.“
Die von der Stadt vorlegten Zahlen zeigen, dass das Jobcenter heute deutlich höhere Beträge bewilligt als vor zehn Jahren. Ende 2009 erhielten die Bedarfsgemeinschaften im Schnitt 495,65 Euro im Monat als Unterstützung, Ende 2019 waren es 608,75 Euro. Die tatsächlichen Kosten der Unterkünfte, also etwa für Miete, Betriebskosten und Heizkosten, lagen nach der Aufstellung Ende 2019 aber bei durchschnittlich 629,30 Euro.
Viele Mieterinnen und Mieter, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, müssen also offenbar Monat für Monat die Differenz zwischen ihren tatsächlichen Wohnungskosten und dem Betrag, den das Jobcenter für angemessen hält, selbst zahlen. Daran dürfte sich angesichts weiter steigender Mieten und Energiekosten nichts geändert haben.