„Unsere Quote an Verstößen ist fast 100 Prozent“

Kontrolleure der Stadt finden viel ungenehmigte Außengastronomie in Frankfurt und setzen einen Rückbau durch. Der vor vier Jahren geschlossene Friede erweist sich als trügerisch.
Es ist die hohe Zeit des Sommers – die Phase des Jahres, in der der Mensch gerne draußen speist und trinkt. Entsprechend intensiv führt die Stadt aber gerade auch den Kampf gegen ungenehmigte Sommergärten im öffentlichen Raum. Und die Kontrolleure des Ordnungsamtes werden in hohem Maße fündig.
„Unsere Quote an Verstößen ist fast 100 Prozent“, bilanziert Michael Jenisch, Sprecher des Ordnungsamtes, gegenüber der FR. Er berichtet von einem „hohen Stand an Hinweisen“ auf nicht erlaubte Tische und Stühle unter freiem Himmel. Beispiel Schweizer Straße in Sachsenhausen am Freitagmorgen: 20 gastronomische Betriebe werden überprüft, bei 13 von ihnen gibt es Beanstandungen. Am Tag davor in der Europaallee nahe der Messe vier Verstöße, vergangene Woche in Bornheim vier Sommergärten ohne Erlaubnis und sechs unerlaubt überbaute Sommergärten, die überwiegende Zahl davon auf der Berger Straße.
„Öffentlicher Raum ist für jeden da“
Wenn sich Gastronomen nicht an die Regeln hielten, werde es problematisch, heißt es beim Ordnungsamt. Jörg Bannach, der Leiter des Amtes, zeigt sich entschlossen: „Öffentlicher Raum ist für jeden da. Wir werden es im Sinne der Allgemeinheit nicht dulden, dass Gastronomen ohne Erlaubnis und zu Lasten der Menschen, die diesen Raum auch nutzen möchten, öffentliche Flächen in Beschlag nehmen.“
Für eine Außengastronomie braucht es eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis, die beim städtischen Amt für Straßenbau und Erschließung beantragt werden muss. Oft liegt diese Genehmigung aber nicht vor oder der Sommergarten fällt viel größer aus als von der Stadt genehmigt – schließlich lassen sich so höhere Profite erzielen. Noch im Jahre 2015 schien der Konflikt zwischen der Stadt und den Gastronomen beigelegt.
Nach langen Verhandlungen an einem Runden Tisch, an denen auch der Hotel- und Gaststättenverband teilnahm, hatte man sich in Frankfurt auf einen umfangreichen „Leitfaden zur Beantragung und zum Betreiben von Wirtschafts- und Sommergärten“ geeinigt. Doch der vier Jahre alte Friede erwies sich als trügerisch.
Geldstrafen und Rückbau
Gegen die Betreiber von Gaststätten, Cafés und Restaurants, die ohne Genehmigung agieren oder den erlaubten Raum überziehen, leitet die Stadt jetzt Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Dabei kann je nach Schwere des Verstoßes schon eine höhere dreistellige Summe verhängt werden.
Die Kontrolleure setzen überdies den „sofortigen Ab- beziehungsweise Rückbau“ der Sommergärten durch, verspricht zumindest das Ordnungsamt.
Auch die Kontrolleure der städtischen Bauaufsicht schlagen sich mit nicht genehmigten Sommergärten herum. Dabei geht es in der Regel um Gastronomen, die einfach einen grünen Vorgarten vor einem Haus in einen Teil ihres Restaurants oder Cafés verwandeln. Beliebt sind zum Beispiel weiße Zelte, mit denen dann die von Grün befreite Gartenfläche schlicht überbaut wird.
Das ist ein klarer Verstoß gegen die städtische Vorgartensatzung, die verlangt, dass eine solche Fläche vor dem Haus grün zu sein hat. Schwerpunkte solcher unerlaubter Nutzungen finden sich im Nordend oder in Bornheim.
Auch interessant
Streit um Außengastronomie in der Frankfurter Altstadt
Knatsch in der neuen Altstadt Frankfurt: Lokale bieten ihren Gästen vermehrt Sitzplätze im Freien - der Dom Römer GmbH geht das Ausmaß zu weit.
Hessen: Mängelmelder für die Gastronomie
Gravierende Hygienemissstände sind im Netz zu sehen. Es wird ein Bußgeld von mindestens 350 Euro verhängt.