Frankfurt: Weiter warten aufs Studierendenhaus

Land Hessen verschiebt den Neubau auf dem Campus Westend auf Anfang 2024. Asta ärgert sich.
Der Neubau des Studierendenhauses auf dem Campus Westend der Frankfurter Goethe-Uni verschiebt sich mal wieder. Immerhin: Das Vorhaben sei im Haushalt veranschlagt, informiert die Pressestelle des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst auf Anfrage. Unter Berücksichtigung aktueller Kostensteigerungen betrage das Volumen etwa 20 Millionen Euro. 2019 waren es noch rund 16 Millionen Euro. Allerdings schreibt das Ministerium auch: „Aufgrund eines mehrjährigen Rechtsstreits und daraus entstandenen Planungsverzögerungen wird der Baubeginn voraussichtlich Anfang 2024 erfolgen.“
„Das ist spannend“ sagt Pia Troßbach vom Allgemeinen Studierendenausschuss Frankfurt dazu. Eigentlich möchte sie schreien. Stattdessen flüchtet sie in Sarkasmus. Am Mittwoch eröffne im alten Studierendenhaus in Bockenheim die Schau zum 70. Geburtstag des Gebäudes. Man könne aber auch das 20. Jahr „Warten auf den Neubau“ begehen. Der Asta war eigentlich von einem Baubeginn im Mai ausgegangen. Dass es nicht der Februar würde, wie im vergangenen Jahr angepeilt, war schon klar. Auch dass das Land mit den Mehrkosten noch nicht einverstanden war, wisse der Asta. Das Hochschulpräsidium habe aber signalisiert, dass man dennoch bauen wolle, berichtet Troßbach. „Je länger es sich verzögert, desto teurer wird es.“
Die ABG Frankfurt hatte kürzlich geäußert, der Asta werde 2027 aus dem alten Bau auf dem Campus Bockenheim ausziehen. Die ABG übernimmt das Areal vom Land, um Dinge wie einen Kulturcampus zu entwickeln. Das alte Studierendenhaus könnte zum „Offenen Haus der Kulturen“ werden. Vertraglich fixiert ist das mit dem potenziellen Betreiberverein noch nicht. Entsprechende Entwürfe liegen bei der Stadt. Es hat wohl noch Zeit.
Den Asta plagen da schon die Zweifel, ob das überhaupt noch was wird mit dem Studierendenhaus. Dabei sei es inzwischen recht dringend. Auf dem Campus Westend haben die Studierenden keine Räume, in denen sie sich selbst verwaltet betätigen können. In Bockenheim hat der Asta zwar Platz aber keine Studierenden mehr. „Wir sitzen auf einem Campus, der tot ist“, sagt Troßbach.
„Es besteht weiterhin eine gültige Baugenehmigung für das Studierendenhaus“, versucht das Hochschulpräsidium derweil in einer Stellungnahme die positiven Dinge in den Vordergrund zu stellen. Mehr noch: Die Baugenehmigung sei „richterlich bestätigt“.
Das war nötig, weil die Menschen an der Sioli- und Wismarer Straße nicht so begeistert von der Ankündigung waren, in ihrer Nachbarschaft solle das neue Studierendenhaus entstehen. Ein Baubeginn hätte seit 2019 aus Sicht der Universität jederzeit erfolgen können, sagt die Uni. Allerdings hatte das Gericht in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren geurteilt, dass zwar mit dem Bau des Studierendenhauses begonnen werden könne, jedoch zugleich „lärmintensive Nutzungen“ in der Zeit zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens untersagt seien. Das hat wiederum der Asta nicht akzeptiert und hatte wegen möglicher Nutzungseinschränkungen vor einem „übereilten Baubeginn“ gewarnt.
„Das wäre dann kein Äquivalent zu Bockenheim“, erklärt Troßbach. Partys und Abendveranstaltungen müssten in einem Studierendenhaus möglich sein. Selbst eine Vorführung im Uni-Kino „Pupille“ dauere länger als bis 22 Uhr.
Die Nutzungseinschränkungen scheinen immerhin vom Tisch. „Die Einsprüche der Anwohner wurden gerichtlich abgewiesen und auch in Sachen Nutzungseinschränkung besteht kein Klärungsbedarf mehr“, schreibt die Uni. Jedoch sei das Einspruchsverfahren der Anlieger gegenüber der Stadt formal noch nicht abgeschlossen. Die Zeit werde genutzt, schreibt die Hochschule weiter: „Universität und Land präzisieren die Planungen zum Schallschutz der Anwohner.“
Was noch anstehe: Die „enormen Baukostensteigerungen seit 2019 von mehr als 30 Prozent“ machen eine Nachtragshaushaltsunterlage nötig. Diese müsse das Land noch genehmigen. Die Verzögerung aus Klagen und Asta-Warnungen machten zudem eine „Neubeauftragung von Planungsbeteiligten“ erforderlich.