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Frankfurt: Vater nach Kindesmisshandlung in Haft

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Von: Oliver Teutsch

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Uneinigkeit der Gericht über mögliche Fluchtgefahr des Beschuldigten. Säugling geschlagen und fast mit Decke erstickt.

Ein Fall von brutaler Kindesmisshandlung hat ein Tauziehen der Justiz ausgelöst. Ein Vater hat laut einer Mitteilung des Oberlandesgerichts (OLG) vom Dienstag Mitte Dezember vergangenen Jahres seinen sechs Monate alten Sohn schwer misshandelt. Der Beschuldigte soll den schreienden Säugling durch Schläge und das Abschneiden der Luftzufuhr mittels einer über den ganzen Körper geworfenen Decke, die er mit seinem Körpergewicht noch auf das Gesicht gedrückt habe, vorsätzlich für eine Dauer von 20 Sekunden körperlich misshandelt haben. Das Kind erlitt dabei multiple Verletzungen Die Misshandlung sei „potentiell lebensgefährlich gewesen“, heißt es in der Mitteilung des OLG. Der Beschuldigte, der von kräftiger Statur sei, hätte das auch erkennen müssen. Nach dem Wegziehen der Decke habe er „seine todbringenden Bemühungen“ nicht fortgesetzt, sondern das Kind widerwillig in Richtung der Mutter auf die Matratze geworfen.

Der Beschuldigte wurde nach dem Vorfall vorläufig festgenommen. Das Amtsgericht hob den Haftbefehl aber nach der Vernehmung des Vaters Ende Dezember auf. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein, die vor dem Landgericht zunächst keinen Erfolg hatte. Auf die erneute Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat das OLG nun einen Haftbefehl erlassen, da der Haftgrund der Fluchtgefahr vorliege. Im Falle einer Verurteilung habe der Vater mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Der Beschuldigte habe zudem mehrfach seiner Frau gedroht, sie solle nichts sagen, da er sonst ins Gefängnis müsse. Zudem stünden weitere Vorwürfe der Körperverletzung gegen die Frau und die gemeinsamen Kinder im Raum.

Fluchtgefahr ist strittig

Strittig ist, in welchem Ausmaß eine Fluchtgefahr vorliegt. Amtsgericht und Landgericht hatten wohl argumentiert, der Beschuldigte sei nach Aufhebung des Haftbefehls zu einer Beerdigung seiner Tante nach Italien gereist und anschließend wieder nach Deutschland gekommen. Dies stehe der Annahme einer Fluchtgefahr jedoch nicht im Wege, urteilte das OLG. Die Frau sei mit den beiden Kindern wieder nach Italien gezogen, fluchthemmende familiäre Bindungen lägen nicht vor, zudem auch keine beruflichen, da der Mann seine Arbeit schon vor dem Vorfall verloren hatte.

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar, der Vater muss nun bis zum Beginn des Prozesses in Haft bleiben.

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