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Frankfurt: Unbehagen über einen Jura-Kommilitonen

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Von: George Grodensky

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Das Gebäude der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften auf dem Campus Westend.
Das Gebäude der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften auf dem Campus Westend. © peter-juelich.com

Der Asta der Goethe-Universität ist besorgt, dass der unter Terrorverdacht stehende Franco A. in Rechtswissenschaft eingeschrieben ist. Wie damit umgehen?

Der Allgemeine Studierendenausschuss der Frankfurter Goethe-Universität ist besorgt. Nach Recherchen von Aktivisten und Aktivistinnen aus der linken Szene soll der unter Terrorverdacht stehende Bundeswehroffizier Franco A. an der Goethe-Uni eingeschrieben sein. Offenbar studiert er Rechtswissenschaften.

Franco A. muss sich derzeit vor Gericht verantworten, weil er Waffen, Munition und Sprengstoff gehortet und womöglich terroristische Anschläge geplant hat. 2014 hat er an der französischen Militärschule Saint-Cyr eine Masterarbeit eingereicht, der die Gutachterinnen und Gutachter attestierten, keine akademische Qualifikationsarbeit zu sein, sondern ein radikal-nationalistischer, rassistischer Appell.

„Wir schätzen den rechten Bundeswehrsoldaten als gefährlich ein“, sagt darum Kyra Beninga aus dem Asta-Vorstandskollektiv. „Daher fordern wir Schutzmaßnahmen, die die Sicherheit aller Universitätsangehörigen gewährleisten und eine umfassende Strategie, wie mit bewaffneten Rechtsterroristen an der Universität umzugehen ist.“

Dabei geht es dem Asta nicht nur um den rein physischen Schutz. Die Studierendenvertretung wünscht auch ein Konzept, wie Kommilitoninnen und Kommilitonen mit kruden Thesen und Provokationen umgehen sollen, die Franco A. äußern könnte. Immerhin plant die Uni, im Oktober teilweise zur Präsenzlehre zurückzukehren.

Bella Launer, Studentin der Rechtswissenschaften, bereitet das Kopfzerbrechen. „Wie soll man damit umgehen“, wenn einer der Kommilitonen womöglich gewaltbereiter Rechtsradikaler sein könnte, der zudem noch eine militärische Ausbildung genossen und Zugang zu Waffen habe. Da würden sich viele Studierende sicher zweimal überlegen, was sie im Seminar sagten und was lieber nicht.

Die Hochschule kann Studierende exmatrikulieren, wenn sie Gewalt anwenden, zur Gewalt auffordern oder mit Gewalt drohen, sei es gegen ein Mitglied der Hochschule oder gegen den Betrieb dort. So steht es im hessischen Hochschulgesetz. Der Ausschluss kann aber nicht präventiv erfolgen.

„Die Goethe-Universität und der Fachbereich Rechtswissenschaft verurteilen jegliche extremistische und terroristische Einstellungen und Handlungen“, schreibt die Goethe-Uni in einer ersten Stellungnahme. In Fällen, in denen Hochschulangehörige mutmaßlich in kriminelle oder terroristische Geschehnisse verwickelt seien, bestünden aber „keine universitären Sonderbefugnisse“.

Die Verfolgung und Ahndung habe nach allgemeinen rechtsstaatlichen Prinzipien durch die zuständigen Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden zu erfolgen. Zudem gelte bis zu einer rechtsgültigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. „Ungeachtet dessen werden sich Goethe-Universität und der Fachbereich weiterhin nachdrücklich für ein Klima des freien Meinungsaustauschs auf demokratischer Grundlage einsetzen“, so die Stellungnahme.

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