Frankfurt: TV-Profilerin muss vor Gericht einstecken

Ein Fachmann wirft der Profilerin aus einer „True Crime“-Serie eine unseriöse Arbeitsweise vor. Ihr Versuch, vor Gericht dagegen vorzugehen, bleibt erfolglos.
Frankfurt - Auch eine sogenannte Profilerin muss herbe Kritik einstecken können. Zu diesem Urteil gelangt jedenfalls das Oberlandesgericht (OLG), das die Unterlassungsbeschwerde einer Frau zurückgewiesen hat, die in einer „True Crime“-Serie eines Privatsenders ihren Senf zu „echten Verbrechen und Verbrechern“ gibt.
TV-Profilerin ärgert sich über Kritik
Die Frau hatte sich über den Direktor der zentralen Forschungs- und Dokumentationseinrichtung des Bundes und der Länder für kriminologische Forschungsfragen geärgert, der in einer Tageszeitung moniert hatte, dass die Dame „Schwindel“ betreibe, „in höchstem Maße unseriös“ arbeite, ihre Arbeit „mit wissenschaftlich fundierter Herangehensweise nichts zu tun“ habe und sie „pseudowissenschaftliche Wortschöpfungen“ verwende. Die „Profilerin“ beantragte daraufhin per Eilantrag die Unterlassung.
Das sei zu viel verlangt, sagt das OLG Frankfurt. Die Antragstellerin könne nicht verlangen, dass der Antragsgegner die angegriffenen Aussagen unterlasse. Ein wettbewerblicher Unterlassungsanspruch scheitere daran, dass hier keine geschäftliche Handlung vorliege. Der Antragsgegner habe die Äußerungen als Fachmann und Wissenschaftler gegenüber einer führenden Tageszeitung im Rahmen eines redaktionellen, kritischen Artikels getätigt.
TV-Profilerin muss mit der Entscheidung leben
„Sein Verhalten diente damit nicht vorrangig der Förderung der von ihm selbst beziehungsweise der von ihm geleiteten Forschungseinrichtung angebotenen Leistungen, sondern der redaktionellen Unterrichtung der Öffentlichkeit.“ Die Antragstellerin könne sich auch nicht auf eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts berufen, da es sich bei den Äußerungen um zulässige Werturteile handele.
Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nicht anfechtbar. (Aktenzeichen 6 W 64/21) (Stefan Behr)