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Frankfurt: Streit über rechtsextreme Polizei-Chatgruppe

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Von: Hanning Voigts

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Die rechtsextreme Chatgruppe aus dem 1. Frankfurter Polizeirevier sorgt weiter für Ärger. Foto: dpa
Die rechtsextreme Chatgruppe aus dem 1. Frankfurter Polizeirevier sorgt weiter für Ärger. Foto: dpa © Boris Roessler/dpa

Bislang ist unklar, ob es wegen der rechtsextremen Chatgruppe „Itiotentreff“ unter Frankfurter Polizisten einen Prozess geben wird. Staatsanwaltschaft und Oberlandesgericht streiten darüber jetzt sogar öffentlich.

Noch ist nicht entschieden, ob es wegen der rechtsextremen Chatgruppe „Itiotentreff“ aus dem ersten Frankfurter Polizeirevier einen Strafprozess geben wird. Aber schon jetzt ist offenkundig, wie sehr die Frankfurter Justiz wegen des heiklen Falls, der im Zuge der Ermittlungen wegen der Morddrohungen vom „NSU 2.0“ bekannt geworden war, unter Druck steht.

Am Donnerstag verschickte die Staatsanwaltschaft Frankfurt, die alle an der Chatgruppe beteiligten Beamt:innen vor Gericht stellen will, ohne aktuellen Anlass eine Pressemitteilung, in der sie auf eine Entscheidung des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) in einem ähnlich gelagerten Fall verwies. Mitte März habe der 3. Strafsenat des OLG die Revision zweier Polizisten vom Polizeipräsidium Westhessen verworfen, die vom Landgericht Gießen unter anderem wegen des Verbreitens von Kennzeichen nationalsozialistischer Organisationen verurteilt worden seien, hieß es in der Mitteilung.

Frankfurt: Die Staatsanwaltschaft hofft noch auf eine Anklage

Obwohl an der geschlossenen Chatgruppe, in der die Beamten verbotene Kennzeichen verteilt hätten, nur sieben bis zwölf weitere Personen beteiligt gewesen seien, habe das OLG das Urteil des Gießener Gerichts bestätigt. Nun sei die Entscheidung im Fall der Frankfurter Chatgruppe abzuwarten, so die Sprecherin der Frankfurter Anklagebehörde.

Der Hintergrund der eher ungewöhnlichen Pressemitteilung ist ganz offensichtlich, dass die Frage der Verbreitung rechtsextremer Inhalte auch der entscheidende Streitpunkt im Verfahren um die Chatgruppe „Itiotentreff“ ist. Nachdem die Staatsanwaltschaft in dem Fall Anklage erhoben hatte, hatte das Landgericht Frankfurt es nämlich abgelehnt, die Anklage zuzulassen und eine Hauptverhandlung zu eröffnen. Begründung: Da die rassistischen und antisemitischen Inhalte nur an einen kleinen Personenkreis gegangen seien, könne man im juristischen Sinne nicht von einer Verbreitung sprechen, was aber für eine Anklage etwa wegen Volksverhetzung nötig sei.

Frankfurt: Die Entscheidung liegt jetzt beim Oberlandesgericht

Die Staatsanwaltschaft, die sofort beim OLG Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt hatte, wollte mit ihrer Pressemitteilung also wohl in etwa sagen: Seht her, das OLG hat in einem anderen Fall bereits entschieden, dass auch eine kleine Chatgruppe eine juristisch relevante Öffentlichkeit sein kann. Also wird sie das Landgericht ja wohl auch dazu zwingen, unsere Anklage im Fall „Itiotentreff“ zuzulassen.

Das OLG antwortete am Donnerstag mit einer ebenfalls ungewöhnlichen Pressemitteilung, in der es wenig überraschend darauf verwies, dass die Frage der Verbreitung von „den jeweiligen Feststellungen im Einzelfall“ abhänge. Für das Beschwerdeverfahren im Fall „Itiotentreff“ sei zudem der 1. Strafsenat zuständig. Mit dieser Mitteilung wollte das OLG wohl in etwa sagen: Die Staatsanwaltschaft spinnt. Und auf hoher See und vor Gericht ist man allein in Gottes Hand. (Hanning Voigts)

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