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Frankfurt: Streit um Präsidenten-Kandidaten an Goethe-Uni

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Von: Kathrin Rosendorff

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Am 8. Juli soll die Wahl stattfinden. Foto: renate Hoyer
Am 8. Juli soll die Wahl stattfinden. © Renate Hoyer

Am 8. Juli ist die Präsidentenwahl an der Frankfurter Goethe-Uni. Doch vorab werden von vier Nominierten nur zwei vom Hochschulrat zur Wahl zugelassen. Das sorgt für große Empörung.

Es gibt Streit um die Kandidaten-Liste für die Präsidentenwahl der Frankfurter Goethe-Universität. Drei Bewerber und eine Bewerberin hatten sich bei der hochschulöffentlichen Anhörung am vergangenen Mittwoch vorgestellt. Während der erweiterte Senat alle vier, aber zumindest drei von ihnen für die Wahl am 8. Juli für geeignet hielt, schlug der Hochschulrat nur zwei vor: die amtierende Präsidentin Birgitta Wolff und den ehemaligen Uni-Vizepräsidenten Enrico Schleiff.

Die Wahl

Die Uni-Präsidentenwahl soll am 8. Juli stattfinden. Das Amt ist zum 1. Januar 2021 zu besetzen, die Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Es wählt der erweiterte Senat, das höchste gewählte Gremium der Uni. Er setzt sich aus dem Senat mit neun Mitgliedern der Professorengruppe, drei Studierenden, drei wissenschaftlichen Mitgliedern und zwei administraiv-technischen Mitgliedern und ihren jeweiligen Vertretern zusammen. 34 Mitglieder sind es insgesamt.

Der Hochschulrat hat elf Mitglieder. Zehn werden von Senat, Präsidium und Stiftungskuratorium vorgeschlagen und vom Wissenschaftsministerium bestellt. Es sind Persönlichkeiten aus Wissenschafft, Wirtschaft und Kultur. Ein Mitglied ist ein Vertreter des Ministeriums.

Es ist nicht die erste Vorentscheidung, die Kritik auslöst. 2008 war Werner Müller-Esterl der einzige Kandidat bei der Wahl. Die zwei anderen Bewerber wurden nach der Anhörung nicht vom Hochschulrat zugelassen.

Beworben hatten sich auch der Psychologieprofessor Holger Horz sowie der externe Kandidat Jan Palmowski, Professor für Neuere Geschichte an der University of Warwick in England. Doch beide wurden vom Hochschulrat nicht nominiert – zur Empörung des Senats. Das berichten Senatsmitglieder der FR. Wegen der laufenden Gespräche wollen sie namentlich nicht genannt werden.

„Nach der Anhörung gab es Einigkeit im Senat, alle vier oder zumindest drei der Kandidaten zur Wahl zuzulassen“, sagt ein Senatsmitglied. Es habe da schon Hinweise gegeben, dass Mitglieder des Hochschulrats die Liste reduzieren wollten. „Für uns war am ehesten Palmowski verzichtbar, weil er am wenigsten einen Bezug zur Goethe-Universität hat.“

Was dann in der anschließenden Besprechung abgelaufen sei, sei eine „Entscheidung im Alleingang“ vom Hochschulrat gewesen. „Es fühlte sich mehr wie eine Anhörung als eine Aussprache an. Die Meinung von uns als Senatsmitgliedern wurde vom Hochschulrat komplett ignoriert. Außerdem gaben sie ihrerseits keine Informationen darüber, warum sie sich gegen die zwei Kandidaten entschieden haben.“

Der Vorsitzende des Hochschulrats und Präsident der Leibniz-Gemeinschaft, Matthias Kleiner, habe immer wieder kommentiert, dass nicht alle Kandidaten präsidiabel seien, manchen das präsidiable Auftreten und Führungskompetenzen fehlten. „Das ist absurd. Schließlich ist der Hochschulrat auch bei der Findungskommission dabei gewesen. Wenn die Kandidaten ungeeignet wären, wieso wurden sie dann überhaupt eingeladen?“ Horz hätte im Gegensatz zum externen Professor gute Chancen gehabt. Auch habe er sein Programm und sich als Person gut präsentiert.

Die Findungskommission besteht aus Mitgliedern des Senats und des Hochschulrats, die entscheiden, welche Kandidierenden zur Anhörung eingeladen werden. Der Hochschulrat erstellt nach der Anhörung einen Wahlvorschlag, der mehrere Namen enthalten soll. „Es könnte sein, dass die Nichtnominierten sich mit Konkurrentenklagen wehren.“ Horz teilte auf Anfrage mit, dass er aus fachlicher und rechtlicher Perspektive beraten werde und erst nach Beratungsabschluss öffentlich Stellung beziehen möchte.

Der Vorsitzende des Hochschulrats, Matthias Kleiner, wollte sich am Montag wegen des noch laufenden Verfahrens und der Vertraulichkeit der Beratungen des Hochschulrates nicht zu den Einzelheiten der Auswahlentscheidung äußern. Aber auch im elfköpfigen Hochschulrat ist die Entscheidung umstritten: Trotz stundenlanger Beratungen habe es keine Einmütigkeit über die Reduzierung auf zwei Kandidierende gegeben, die Entscheidung sei per Mehrheitsbeschluss gefällt worden. Der Asta zeigt sich empört. Auf seiner Facebook-Seite steht: „Der Vorgang verdeutlicht, wie weit die Universitätsgremien von Demokratisierung und studentischer Mitbestimmung entfernt sind.“ An diesem Mittwoch soll es ein Gespräch zwischen Mitgliedern des Senat und des Hochschulrats geben.

„Ich wünsche mir, dass diesmal nicht wieder nur Herr Kleiner, sondern auch die kritischen Mitglieder des Hochschulrats sprechen dürfen“, so ein Senatsmitglied. Wenn es keine überzeugenden Argumente gebe, sei eine Option, dass der Senat dem Hochschulrat sein Misstrauen ausspreche. „Oder wir könnten erst gar nicht zur Wahl gehen.“

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