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Frankfurt: Luftkampf am Commerzbank-Turm - Falke unterliegt Drohne

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Von: Stefan Behr

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Der Millennium Tower könnte das Stadtbild Frankfurts verändern. Es soll das höchste Hochhaus in Frankfurt werden.
Vor dem Commerzbank-Turm in Frankfurt wurde die Leiche eines Wanderfalken gefunden (Symbolbild). © Frank Rumpenhorst/dpa

Am Amtsgericht Frankfurt läuft ein Prozess um einen Wanderfalken, der in der Innenstadt durch eine Drohne starb.

Frankfurt - Das ist jetzt mal ein Delikt, von dem man mit Fug und Recht sagen kann: So was hätt’s früher nicht gegeben! Im Juni 2020 wird zu Füßen des Commerzbank-Towers in Frankfurt eine Leiche gefunden. Es handelt sich um einen übel zugerichteten, gerade mal flügge gewordenen Wanderfalken. Nicht weit davon findet sich eine komplett demolierte Drohne.

Erste Ermittlungen ergeben, dass der Falke sein Leben im Luftkampf in 300 Meter Höhe gelassen hatte. Es ist zwar wahrscheinlich, dass es der Falke war, der den Erstschlag führte, denn der Falke in seiner Hybris kennt keine Furcht und hält sich für den König der Lüfte, obwohl dieser Titel seit den Gebrüdern Wright dem Menschen zusteht. Aber dennoch war der Falke im Recht, denn die Drohne hätte da gar nicht fliegen dürfen. Er schon.

Frankfurt: Tierschutzgesetz gibt es in Deutschland erst seit 1933

Zweite Ermittlungen führen zum Drohnenpiloten, einem 30-Jährigen aus Berlin, der einen Strafbefehl über 60 Tagessätze à 30 Euro bekommt, dagegen Einspruch einlegt und zu seinem Prozess am Dienstagmorgen (23.11.2021) nicht am Amtsgericht erscheint, sondern seinen Anwalt als Verteidigungsdrohne schickt.

So was hätt’s früher nicht gegeben! Zwar gehört das Quälen und Töten von Tieren zweifellos zu den ältesten Hobbys der Menschheit. Und Samuel Taylor Coleridge erzählte bereits 1798 in seiner berühmten Ballade „The Rime of the Ancient Mariner“ die Geschichte eines Seemanns, der aus Daffke einen Albatros erschießt und dafür schrecklich bestraft wird, wenn auch nicht von menschlicher Gerichtsbarkeit. Aber ein Tierschutzgesetz und somit die Möglichkeit, dagegen zu verstoßen, gibt es in Deutschland erst seit 1933 (damals „Reichstierschutzgesetz“). Und Drohnen gibt es quasi erst seit gestern.

Frankfurt: 1500 Euro für Naturschutz

Noch bevor der Prozess beginnt, ist er auch schon vorbei. Richterin, Staatsanwalt und Verteidiger ziehen sich zurück und beschließen im Rechtsgespräch, das Verfahren gegen eine Geldzahlung einzustellen. So ganz ohne will der Staatsanwalt den Piloten nicht davonkommen lassen. Der habe als Berliner vielleicht nicht wissen müssen, dass im Commerzbank-Tower nicht nur Finanzgeier, sondern auch Wanderfalken nisten, es aber mindestens ahnen können. Und außerdem habe der Todesflug in einer Zeit stattgefunden, in der unzählige Jungvögel besonders hilflos und ebenso schutzbedürftig seien. Er selbst lasse in dieser Zeit nicht einmal seine Katzen vor die Tür, sagt der Staatsanwalt.

Der Pilot muss 1500 Euro an den Naturschutzbund Deutschland zahlen und erklärt sich telefonisch auch dazu bereit, selbst wenn ihm das stinken mag. Aber er sei mit der Entscheidung gut bedient, sagt die Richterin. Wohl wahr! Der alte Seemann bei Coleridge kommt bereits in der ersten, noch relativ milden Instanz nicht so glimpflich davon: Und Alt und Jung mit finsterm Blick / Kam auf mich zugegangen; / Den Albatros, den ich erschoss, / Hat man mir umgehangen. Und der hat nun wirklich gestunken! (Stefan Behr)

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