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Frankfurter Rentner schleift Polizist mit Auto mit

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Von: Stefan Behr

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Ein Rentner hat in Frankfurt einen Polizisten mit dem Auto mitgeschleift.
Ein Rentner hat in Frankfurt einen Polizisten mit dem Auto mitgeschleift. (Symbolbild) © Andreas Arnold/dpa

Ein Rentner hat in Frankfurt einen Polizisten mit dem Auto mitgeschleift. Er habe gedacht, das sei der Klempner, sagte der Rentner.

Frankfurt - Gerhard S. steht vor dem Amtsgericht, weil er ein Mann des direkten Weges ist. Am 6. Juli 2018 fuhr der heute 77-Jährige gegen 16.30 Uhr über die Alte Brücke gen Sachsenhausen, um daheim das soeben genossene Gläschen Weißwein sacken zu lassen. 

Frankfurt: Sperrung in Sachsenhausen

Doch die Walter-Kolb-Straße, sein traditioneller Heimweg, war gesperrt: Ein Motorrad und ein Auto waren zusammengeprallt, es gab Verletzte, die Polizei leitete den Verkehr um. Aber doch nicht ihn, dachte sich S. vermutlich, ignorierte sämtliche Abbiegeaufforderungen, verursachte einen Stau.

Als sich der Polizist Hans V., 32, dem Auto näherte, um den Senior zum Abbiegen zu überreden, zeigte sich dieser hartleibig, schüttelte den Kopf, zeterte mordio – und ließ den Motor aufheulen. Als der Polizist daraufhin den Autoschlüssel abziehen wollte, gab S. Gas, zog das Steuer nach links in Richtung Hans V. und fuhr los. Der Polizist wurde laut Anklage „einige Meter mitgeschleift“ und leicht verletzt.

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Vor Gericht verteidigt sich Gerhard S. schweigend. Das ist angesichts der Beweislage keine besonders schlaue Idee, aber S.s Verteidiger beweist, dass Schweigen manchmal Gold sein kann – indem er redet. Sein Mandant, sagt er, habe den Polizisten nie missachten oder verletzen wollen. Dass er es dennoch getan habe, liege daran, dass er schon mal auf seinem Nachhauseweg eine Umleitung habe fahren müssen und äußerst unzufrieden mit diesem Erlebnis gewesen sei. Zudem liege ein klassisches „Kommunikationsmissverständnis“ vor. 

Frankfurt: Polizist nicht erkannt

S. habe nicht ganz begriffen, dass das Polizisten gewesen seien, weil die keine grünen Uniformen mehr trügen, wie sich das gehöre, sondern so „blaue wie früher die Klempner“. Er plädiert für eine Einstellung des Verfahrens, maximal aber für eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, möglicherweise verbunden mit einem „kleinen Trinkgeld“ für die Klempner … pardon, die Polizei.

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Der Staatsanwalt glaubt auch an ein Kommunikationsmissverständnis: Er glaubt, er hört nicht recht. Der Fall sei für ihn ein trauriges Indiz für den zunehmend fehlenden Respekt vor Polizisten und Sanitätern. Die Richterin sieht das ähnlich, und S. wird wegen gefährlicher Körperverletzung und Angriff auf Vollstreckungsbeamte zu acht Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Er muss 2000 Euro an eine Hilfsorganisation für Kinder zahlen. Und er ist seinen Führerschein für neun Monate los.

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