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Korruptionsskandal um Alexander B.: Weiterer Staatsanwalt vom Dienst suspendiert

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Von: Erik Scharf

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Der Korruptionsskandal um Alexander B. zieht an der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt weitere Kreise. (Symbolfoto)
Der Korruptionsskandal um Alexander B. zieht an der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt weitere Kreise. (Symbolfoto) © Arne Dedert/dpa

Im Korruptionsskandal um den Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander B. ist ein weiterer Staatsanwalt supspendiert worden.

Frankfurt – Der Korruptionsskandal um den ehemaligen Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander B. dreht weitere Kreise. Seit Montag (25. April) ist ein dritter Staatsanwalt vom Dienst suspendiert. Das bestätigte laut der Bild eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Dienstag (26. April).

Der ehemalige Ermittler Alexander B. sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Gegen ihn wird wegen des Verdachts der Korruption ermittelt. Er soll aufgeblähte Gutachten in Auftrag gegeben und das Land Hessen damit um rund 558.000 Euro geprellt haben. Ihm wird als Leiter der ehemaligen Zentralstelle für Medizinstrafrecht gewerbsmäßig schwere Bestechlichkeit in 101 Fällen, Untreue in 55 Fällen und neunfache Steuerhinterziehung vorgeworfen. Die Ermittlungen wurden im Sommer 2020 öffentlich.

Frankfurt: Ermittlungen gegen weiteren Staatsanwalt wegen Beihilfe zur Untreue

Bereits im Dezember 2021 suspendierte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt einen ehemaligen Mitarbeiter von Alexander B. in vom Dienst, nun wurde ein weiterer Staatsanwalt von seinen Aufgaben entbunden. Gegen ihn wird jetzt ebenfalls wegen Beihilfe zur Untreue ermittelt. Wie die Hessenschau berichtet, soll sich der Vorwurf gegen den Staatsanwalt auf ein einzelnes Verfahren beschränken.

Nach Auswertung zahlreicher Dokumente ist die Staatsanwaltschaft davon überzeugt, dass Alexander B. Ermittlungsverfahren der damaligen Zentralstelle für Medizinstrafrecht „gezielt instrumentalisiert hat“. B. soll Leistungen abgerechnet haben, die unnötig waren oder sogar nicht erbracht wurden.

Frankfurt: Ehemaligen Oberstaatsanwalt Alexander B. drohen 15 Jahre Haft

Im Januar 2022 wurde B. erneut in Untersuchungshaft genommen. Dem ehemaligen Oberstaatsanwalt droht eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren. Für Wirbel sorgte im Rahmen der Ermittlungen gegen Alexander B. auch eine angebliche Verlobung mit einer Oberstaatsanwältin, die ebenfalls bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt beschäftigt war. Mit der Frau war B. offenbar zusammengezogen, obwohl er als Auflage nach der Freilassung nach seiner ersten Inhaftierung als Auflage hatte, seine eigene Wohnung zu nutzen.

Hessens Justiz-Ministerin Eva Kühne-Hörmann wollte sich zu den neuesten Entwicklungen nicht äußern. Gegenüber der Bild sagte ein Sprecher „dass sich die Justizministerin grundsätzlich nicht zu laufenden Ermittlungsverfahren äußert“. (esa)

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