Frankfurt: Korruption leicht gemacht
Der Prozess gegen Oberstaatsanwalt Badle vor dem Landgericht Frankfurt offenbart damals fehlende Kontrollmechanismen.
Der Korruptionsprozess gegen den suspendierten Oberstaatsanwalt Alexander Badle hat erneut eklatante Kontrollmängel bei der Generalstaatsanwaltschaft offenbart. Der Angeklagte habe bei der Auftragsvergabe von Gutachten freie Hand gehabt, räumte sein damaliger Vorgesetzter Ulrich Busch-Gervasoni am Freitag im Zeugenstand ein. Es sei „nie darüber gesprochen worden“, Kontrollmechanismen einzurichten, so der 61-Jährige. Auch die Rechnungsprüfung sei Sache der jeweiligen Dezernent:innen gewesen.
Busch-Gervasoni war zunächst von 2004 bis 2007 und dann ab 2013 bis zu Badles Festnahme 2020 dessen Vorgesetzter. Somit fiel auch die Gründung des anrüchigen Unternehmens medi-transparent im Jahr 2005 in seine Ägide. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Badle das Unternehmen über den mitangeklagten Strohmann Bernhard A. gründen ließ, um durch Kickback-Zahlungen private Einnahmen zu erlangen. Es sei die Idee der Sachverständigen gewesen, die Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft mittels Gründung einer GmbH zu führen, sagte Busch-Gervasoni und offenbarte damit große Arglosigkeit. Denn auf die Nachfrage der Kammer, woher er das wisse, gab der Leitende Oberstaatsanwalt an: „Alles was wir dazu wussten, hat Herr Badle berichtet.“ Der hochrangige Justizbeamte fand es auch nicht ungewöhnlich, dass der Korruptionsjäger die Einstellungsgespräche für das privatwirtschaftliche Unternehmen medi-transparent führte. Es sei „ganz normal, dass man da Einfluss nimmt“.
Zu Beginn des vierten Prozesstages hatte eine ehemalige Kollegin Badles ausgesagt, wie die Zusammenarbeit in der Zentralstelle zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen lief. Die heutige Oberstaatsanwältin hatte von 2014 bis 2015 ein Jahr unter Badles Führung zu Abrechnungsbetrug im Bereich von Zahnärzten ermittelt. Zu dieser Zeit hatte sich Badle bereits einen bundesweiten Ruf als Korruptionsbekämpfer erarbeitet. „In meiner damaligen Arbeit war das, was Herr Badle gesagt hat, Gesetz“, so die 47-Jährige. Als sie sich einmal geweigert habe, eine Rechnung von medi-transparent zu unterzeichnen, da diese viel zu allgemein für eine Überprüfung war, sei Badle „ungehalten“ geworden und habe gesagt, er werde die Rechnungen künftig alle selbst abzeichnen. „Ich bin aber davon ausgegangen, dass es für ihn einen Kontrollmechanismus gab“, so die Zeugin, die auch zu ihrem persönlichen Verhältnis zu Badle befragt wurde. In der Abteilung habe er als großzügiger Kollege gegolten. „Wenn wir essen waren, hat er immer darauf bestanden zu bezahlen.“ Als sie einmal heimlich die Rechnung beglich, um sich zu revanchieren, sei er ungehalten worden. Zur Arbeitsbelastung ihres vorgesetzten Kollegen befragt, sagte die 47-Jährige: „Ich hatte das Gefühl, dass er außer der Arbeit kein großes Leben hat.“ Der Prozess wird kommende Woche fortgesetzt.