Frankfurt: Eingeschränkter Protest gegen Abtreibungen
Eine Initiative darf mit der Aktion „40 Tage fürs Leben“ nicht vor die Beratungsstelle von Pro Familia ziehen. Dagegen wehrt sie sich juristisch.
Selbst ernannte Lebensschützer wollen vom heutigen Mittwoch an im Westend wieder gegen Abtreibungen demonstrieren. Nach einer Entscheidung des Frankfurter Ordnungsamts müssen sie dabei aber Abstand zur Beratungsstelle von Pro Familia halten. Dagegen gehen die Organisator:innen des Protests juristisch vor.
Angemeldet hat die Aktion „40 Tage fürs Leben“ die Organisation „Euro Pro-Life“. Bis zum 31. Oktober will die Gruppe jeden Mittag ins Westend kommen.
In der Vergangenheit hatte es über derartigen Protest in Frankfurt scharfe Diskussion gegeben. Viele Frauen, die die Beratungsstelle von Pro Familia besuchten, fühlten sich von den Demonstrantinnen und Demonstranten bedrängt. Mitunter singen diese, beten oder halten Bilder von Föten hoch.
Die Veranstaltungen wurden daher zum Politikum und zum Streitfall für die damals regierende schwarz-rot-grüne Koalition im Römer. Gegen die Stimmen der CDU beschlossen die Stadtverordneten eine Bannmeile, die diesmal wieder gültig sein wird. Danach darf sich die Gruppe, die bei der Anmeldung der Versammlung im Ordnungsamt bis zu 20 Teilnehmende angegeben hat, an der Ecke Bockenheimer Landstraße/Beethovenstraße treffen. Vor die Beratungsstelle von Pro Familia, die sich in etwa 100 Meter Entfernung an der Palmengartenstraße befindet, darf „Euro Pro-Life“ nur ziehen, wenn die Einrichtung geschlossen hat.
Gegen die Auflagenverfügung gebe es eine Klage der Organisation, sagte die neue Frankfurter Sicherheitsdezernentin Annette Rinn (FDP). Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts bestätigte das. Allerdings beziehe sich die Klage auf den Protest der Gruppe in der Zeit zwischen Aschermittwoch und Ostern dieses Jahres. Auch damals schon war der Protest direkt vor der Beratungsstelle verboten. Die Demonstrantinnen und Demonstranten mussten auf die Bockenheimer Landstraße ausweichen. Mit einer Fortsetzungsfeststellungsklage wolle die Organisation nun erreichen, dass diese Auflagenverfügung als rechtswidrig eingestuft werde, so das Verwaltungsgericht.
Auf den nun beginnenden Protest wird die Klage voraussichtlich keinen Einfluss haben. Mit einer Entscheidung sei nicht mehr in diesem Jahr zu rechnen, sagte die Sprecherin.