AWO Frankfurt verliert Gemeinnützigkeit

Der AWO-Kreisverband verliert die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 bis 2017 und muss Steuern nachzahlen. Auswirkungen hat das auf spendenfinanzierte Projekte.
Die Oberfinanzdirektion hat dem Frankfurt Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) für die Jahre 2014 bis 2017 die Gemeinnützigkeit aberkannt. Der Verband muss Steuern im mittleren sechsstelligen Bereich an den Staat zurückzahlen. „Mit diesem Schritt haben wir gerechnet, unsere Einschätzung kommuniziert und konnten uns deshalb gut darauf vorbereiten“, sagte AWO-Vorstandsvorsitzender Steffen Krollmann. Es handele sich bei der Nachforderung um einen Betrag, den der Verband aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage und der vorgenommenen Rückstellungen auch stemmen könne.
Die Verantwortung für den Verlust der Gemeinnützigkeit liegt für Krollmann bei der ehemaligen Geschäftsführung um Jürgen Richter. Dabei geht es um ungewöhnlich hohe Gehälter und teure Dienstwagen, um den Verdacht auf Betrug und Untreue etwa im Zusammenhang mit dem Betrieb von Flüchtlingsunterkünften für die Stadt. „Wir haben mit unserem Sanierungskurs alle Schritte unternommen, um diese Missstände zu beseitigen“, sagte Krollmann.
Die Steuernachzahlung setzt sich nach AWO-Angaben aus der Neuberechnung der Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftssteuer zusammen. Nach der Versagung der Gemeinnützigkeit wird der Verband für die betroffenen Jahre steuerlich wie ein Wirtschaftsunternehmen behandelt, was auch eine erhöhte Steuerlast mit sich bringe. „Die laufenden Verträge mit der Stadt sind nach unserem jetzigen Kenntnisstand von dem Verlust der Gemeinnützigkeit nicht betroffen“, sagte Krollmann. Wie gewohnt würden weiterhin Dienstleistungen für die Frankfurter:innen erbracht.
Allerdings sind kleinere spendenfinanzierte Projekte wie die Ehrenamtsagentur betroffen. Diese sollen zunächst aus Eigenmitteln fortgeführt werden, sagte Krollmann. Spender:innen betreffe der Verlust der Gemeinnützigkeit nicht. Die ausgestellten Bescheinigungen hätten weiterhin Gültigkeit. Allerdings dürfen keine neuen Spendenquittungen ausgestellt werden. Der Freistellungsbescheid, die Grundlage für die Gemeinnützigkeit, sei aufgehoben und kein neuer ausgestellt worden, sagte AWO-Pressesprecher Johannes Frass. Die Gemeinnützigkeit wiedererlangen könne die AWO „mit Abgabe der Steuererklärung 2020“.
FDP-Politiker Yanki Pürsün sieht die Aberkennung der Gemeinnützigkeit als „traurig, aber ehrlich“ an. So sei nun das geschäftliche Gehabe der AWO „auch offiziell als ungemeinnützig deklariert“. Er stellt aber infrage, ob die aktuelle AWO-Führung „ausreichend transparent arbeitet“. Die Aberkennung habe nicht die AWO öffentlich gemacht, sondern sie sei durch Nachfrage des Hessischen Rundfunks ans Licht gekommen. „Die Öffentlichkeit möchte wissen, wie zuverlässig die Zusammenarbeit mit der AWO ist“, sagte Pürsün. Wenn jemand Geld für die AWO sammle und vorher nicht wisse, dass es keine Spendenquittung gibt, „dann schafft das kein Vertrauen“.