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Anklage plädiert auf Haft für Franco A.

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Von: Stefan Behr

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Sechs Jahre und drei Monate wegen Vorbereitung eines Terroranschlags gefordert

Der Prozess gegen Franco A. scheint doch ein Ende zu nehmen. Am Montag gelang dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgericht, was er seit Beginn des Jahres schon öfters angekündigt hatte: ein Ende der Beweisaufnahme. Und auch das erste Plädoyer ist bereits gehalten. Die Bundesanwaltschaft fordert für den Bundeswehroffizier wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Verstößen gegen das Waffen-, Sprengstoff- und Kriegswaffenkontrollgesetz sowie Betrugs eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten.

Der Betrug war ohnehin unstrittig. A. hatte sich unter dem Alias David Benjamin als syrischer Flüchtling ausgegeben und etwa 4000 Euro an Staatshilfe abgestaubt, die er mittlerweile zurückgezahlt hat.

Auch die Sache mit den Waffen ist eindeutig. Da wäre zum einen die Pistole, die A. auf einer Toilette im Wiener Flughafen deponiert hatte und bei deren Abholung er erstmals festgenommen worden war. Zudem bunkerte A. Waffen und Munition - teils aus Bundeswehrbeständen - daheim, bei Freunden und im Sportverein

Bliebe die Vorbereitung eines Terroranschlags. Die sieht die Bundesanwaltschaft nach mehr als einjähriger Verhandlung als „eindeutig bewiesen“ an und ist überzeugt, das A. „zur Begehung fest entschlossen“ gewesen sei.

Indizien gibt es zuhauf. Zum einen wäre da A.s krudes Weltbild. A. ist Offizier, Esoteriker, Antisemit und Verschwörungstheoretiker, das haben seine eigenen Aufzeichnungen zweifelsfrei belegt, auch wenn A. selbst vermutlich lediglich den Offizier gelten lassen würde. Mit Sorge betrachtet er Entwicklungen wie Migration und Emanzipation, ganz narrisch machen ihn „junge deutsche Mädchen, die mit Schwarzen, Arabern oder Asiaten“ abhängen, er möchte dann gerne „die Mädchen ansprechen und die Typen weghauen“, aber eine staatsgefährdende Gewalttat ist das noch nicht.Und A.s Gesinnung sei zwar „verabscheuungswürdig, aber per se nicht strafbar“, wie die Bundesanwältin. in ihrem Plädoyer feststellt.

Dann ist da noch das Zielfernrohr, das A, sich gekauft hatte, um es an seinem Schnellfeuergewehr zu montieren. Angeblich zur Jagd, wie A. anfangs sagte - und erst auf Hinweis der Kammer einräumte, dass die Jagd auf Wildbret mit einem Schnellfeuergewehr waidmännischer Bockmist ist.

Und es gibt die Liste mit Namen von Menschen, über die A. sich wegen ihrer „Flüchtlingsfreundlichkeit“ geärgert hatte - darunter die Grünen-Politikerin Claudia Roth, der Sozialdemokrat Heiko Maas und Anetta Kahane, die damalige Vorsitzende der Amadeu-Antonio-Stiftung, Die hatte A. im Juli 2016 sogar unangemeldet auf ihrer Arbeitsstelle besuchen wollen und sich, als das nicht klappte, in die Tiefgarage geschlichen und die dort parkenden Autos fotografiert. Allerdings hat die Beweisaufnahme auch ergeben, dass A. bei Menschen, die er interessant findet, zu unangemeldeten Besuchen und Distanzlosigkeit neigt.

Für die Anklage sind das genug Indizien, und mit sechs Jahren Freiheitsstrafe ist der geplante Terroranschlag auch der dickste Brocken der geforderten Gesamtstrafe.

A.s Verteidigung dürfte das wohl anders sehen. Deren Plädoyer soll bereits am kommenden Freitag folgen.

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