1. Startseite
  2. Frankfurt

Abtreibung: Schutzzonen vor Beratungsstellen gefordert

Erstellt:

Kommentare

Die Hessische Linke möchte Mahnwachen im Umkreis von 150 Metern um Beratungsstellen verbieten. Die anderen Parteien kritisieren einen Eingriff in das Versammlungsrecht. Von Christian Düring.

Über die Demonstrationen gegen Schwangerschaftsabbrüche vor der Frankfurter Pro Familia Beratungsstelle hat nun auch der Hessische Landtag debattiert. Extreme Abtreibungsgegner:innen haben in der Vergangenheit vor dem Eingang der Beratungsstellen protestiert. Die Linke forderte ein Verbot von Versammlungen und Mahnwachen im Umkreis von 150 Metern um Kliniken und Praxen, die Abtreibungen anbieten oder dazu beraten. Die anderen Parteien positionierten sich zwar entschieden gegen die Demonstrationen. Dennoch kritisierten sie einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit.

Ungewollt Schwangere litten in der Situation unter massivem psychischem Druck, darüber herrschte Konsens im Landtag. Dort plädierte Petra Heimer im Namen der Linksfraktion: „Sie dürfen nicht eingeschüchtert werden.“ Die anderen Parteien stimmten im Wesentlichen zu.

Gleichwohl sagt Claudia Ravensburg von der CDU: „Hier prallen verschiedene Grundrechte aufeinander.“ Nach Artikel 8 des Grundgesetzes dürften sich alle Personen jederzeit versammeln. Dieses Grundrecht sei eine Säule der Demokratie und sorge dafür, dass auch Minderheiten Gehör bekommen. Die Idee der Schutzzone sei daher verfassungsrechtlich bedenklich, kritisierten auch FDP und AfD. Die CDU möchte die Einschätzung von Rechtsexpert:innen abwarten.

In der emotional geführten Debatte zeigte sich: Das Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung sowie das Lebensrecht des Kindes stehen auf der einen Seite. Dem gegenüber wird das Recht der Frau, selbst über ihren Körper zu bestimmen, verteidigt. Dieses Recht hielt Wiebke Knell von der FDP für „unantastbar“. Darüber hinaus möchte sie den Fokus auf bessere Bedingungen für werdende Mütter legen: „Wir brauchen mehr Kita-Plätze und gleiche Bezahlung.“ Das geforderte Verbot sieht die FDP kritisch.

Eva Goldbach von den Grünen möchte „einen Schritt weiter gehen“ und den Paragraf 218 bundesweit abschaffen. Darin steht, dass Schwangerschaftsabbrüche mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden können. Dort müsse man anpacken, denn „die Lösung des Konflikts gibt es nicht im Versammlungsrecht“, unterstrich Goldbach die ablehnende Haltung der Grünen zum Gesetzentwurf.

Innenminister Peter Beuth sprach sich ebenfalls dagegen aus.

Auch interessant

Kommentare