Wenn man selbst an COVID-19 erkrankt ist, sollte man den Nahkontakt mit dem Tier möglichst meiden (vor allem kein Gesicht-Schnauze-Kontakt) und sich vor und nach dem Kontakt mit dem Tier die Hände waschen. Auch wenn aktuell vereinzelte Bilder von Tieren mit Atemmasken kursieren, sind sowohl diese als auch Desinfektionsmittel nicht nötig. Im Gegenteil: Sie stressen die Tiere enorm und können zudem ihre Haut und Schleimhäute schädigen.
Kann man trotz Ausgangsbeschränkung mit dem Hund noch rausgehen?
Aktuell gibt es in ganz Deutschland Ausgangsbeschränkungen, aber keine komplette Ausgangssperre. Lokal erteilt das zuständige Gesundheitsamt Informationen und Anweisungen, wie Tierhalter sich konkret zu verhalten haben. Hundebesitzer*innen dürfen trotz Ausgangsbeschränkungen noch mit ihren Tieren in der Nähe der Wohnung allein spazieren gehen. Grundsätzlich gilt, dass Grundbedürfnisse von Bürger*innen auch während Ausgangsbeschränkungen erfüllt werden müssen. Da Deutschland im Grundgesetz unter anderem den Tierschutz als Staatsziel verankert hat, haben damit hierzulande auch Tiere eine Sonderstellung, die dazu führt, dass auch für sie die Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse gilt. Das bedeutet auch, dass Hunde sich bewegen und ihr Geschäft artgerecht, das heißt in der Regel im Freien, verrichten können müssen.
Wenn man selbst am Corona-Virus erkrankt und in Quarantäne ist, worauf sollte man achten, wenn jemand den Hund zum Gassi gehen abholt?
Dabei sollte man zunächst die aktuellen Hygieneregeln beachten, um eine Übertragung Ihrer (möglichen) eigenen Infektion zu vermeiden. Das heißt, möglichst kein direkter Kontakt zu der Person. Im Idealfall sollte diese die Wohnung nicht betreten, sondern den Hund im Eingangsbereich übernehmen. Gegebenenfalls ist es hierbei sinnvoll, dass die Person eine andere Leine und auch ein anderes Halsband mitbringt und verwendet, damit Halter und Ausführer nicht die gleichen Gegenstände anfassen.
Wie steht es um die Möglichkeit, das Tier vorübergehend in ein Tierheim zu geben?
Wenn es nicht unbedingt nötig ist, sollte man sein Tier nicht abgeben. Abgesehen davon, dass Tierhalter sich auch wohler fühlen, wenn sie ihr Tier bei sich haben, bedeutet ein Orts- und Personenwechsel sowie der Verlust der Bezugspersonen und der gewohnten Umgebung für Tiere immer Stress. Darüber hinaus befinden sich auch die Tierheime derzeit in einer Ausnahmesituation, weshalb jede Tierabgabe, die nicht unbedingt nötig ist, vermieden werden sollte. Eine vorübergehende Abgabe während einer Quarantäne von derzeit üblich 14 Tagen in ein Tierheim oder eine Tierpension sollte nur dann erfolgen, wenn es wirklich nicht möglich ist, die Tiere zu Hause zu betreuen, oder wenn der Tierhalter/die Tierhalterin zum Beispiel selbst ins Krankenhaus muss.
Corona-Sprechstunde
Die Corona-Krise hat das Leben schlagartig verändert. Das bringt viele Probleme und Herausforderungen mit sich. In der Corona-Sprechstunde der Frankfurter Rundschau beantworten Expertinnen und Experten Fragen der Leserinnen und Leser - jeden Tag zu einem anderen Thema. Stellen auch Sie ihre Frage.
Heute zu Gast: Lea Schmitz, Diplom-Biologin und Sprecherin des Deutschen Tierschutzbundes.
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