Kniefall des Rechtsstaats

Die Aufklärung der Missbrauchs-Verbrechen in der katholischen Kirche kommt nicht voran. Wohl auch, weil der Schutz der Kirche schwerer wiegt als das Leid der Opfer. Daran dürfte auch eine neue Verfahrensordnung nichts ändern.
Die Stiftung hat einen hoffnungsfrohen Namen. „Spes et Salus – Hoffnung und Heil“. Unter diesem Titel hat der Münchner Erzbischof Kardinal Reinhard Marx vor einigen Wochen eine gemeinnützige Stiftung für „Opfer sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche“ gegründet. Marx selbst zahlt eine halbe Million Euro in die Stiftung ein – den „allergrößten Teil seines Privatvermögens“, wie ein Sprecher wissen lässt. Der Gottesmann erklärt die stattliche Summe laut „Süddeutscher Zeitung“ damit, dass er stets verantwortlich mit seinen Bezügen umgegangen sei. Als Erzbischof ist der Kardinal der staatlichen Besoldungsgruppe B 10 zugeordnet. Die aktuelle Tabelle weist – laut dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“ – ein Monatsbrutto von 13 654 Euro aus.
Kardinal Marx selbst hat einen Lernprozess im Umgang mit Opfern sexualisierter Gewalt hinter sich. In seiner Zeit als Bischof von Trier war er 2006 Hinweisen auf sexuellen Missbrauch durch einen Diözesanpriester nicht nachgegangen. „Es plagt ihn noch immer sehr“, sagte sein Sprecher 2019 dem „Spiegel“. Nun will er die Stiftung als Ergänzung zu den Aufarbeitungsbemühungen der Kirche verstanden wissen, nicht als Ersatz.
Die Zahlungen der Kirche in Anerkennung des erlittenen Leids sind davon unberührt. Die Deutsche Bischofskonferenz hatte sich im Herbst 2020 auf ein einheitliches Vorgehen geeinigt. Seit dem 1. Januar ist die neue Verfahrensordnung in Kraft. Die Stiftung will zusätzliche, selbstständige Hilfsangebote machen. „Das ist eine gute Nachricht“, sagte Matthias Katsch, Sprecher der bundesweiten Betroffenen-Initiative „Eckiger Tisch“, der „Süddeutschen Zeitung“. Er findet es „ein wichtiges Signal, dass jemand, der eine führende Rolle in der katholischen Kirche spielt, persönlich ein Zeichen setzt“.
Die Existenz der neuen Stiftung dürfe nicht als Ablenkung von der dringend notwendigen Aufarbeitung oder gar als Ersatz verstanden werden, warnen dagegen Kritiker. Sie verweisen dabei auf den aktuellen Skandal um den Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki, der im Verdacht steht, einen mutmaßlichen Fall sexuellen Missbrauchs vertuscht zu haben. Obwohl er um die kriminellen Neigungen eines Pfarrers wusste, hatte er wegen des Missbrauchsvorwurfs nicht weiter ermittelt.
Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen durch Priester im Erzbistum Köln sorgen seit geraumer Zeit für Schlagzeilen. Woelki hatte dazu ein Gutachten bei einer Münchner Kanzlei in Auftrag gegeben, nach dessen Fertigstellung aber beschlossen, es doch nicht zu veröffentlichen. Dafür führte er rechtliche Bedenken an. Stattdessen beauftragte er einen Kölner Strafrechtler mit einem neuen Gutachten, das im März fertig werden soll. Fürchtet sich der Gottesmann vor der Aufarbeitung der Fälle? Er hätte allen Grund dazu.
TAUSENDE TÄTER, TAUSENDE OPFER
Ob im Kölner Sprengel oder anderswo – überall haben Kardinäle, Bischöfe und Pfarrer Minderjährigen mutmaßlich sexuelle Gewalt angetan. Oder vieles getan, um dies zu vertuschen. Der Missbrauch hat systemische Ursachen und Folgen. Überall auf der Welt wurden (und werden) Personalakten manipuliert und vernichtet, Verdachtsfälle nicht an Polizei und Staatsanwaltschaften gegeben, wie es in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein sollte. Im Gegenteil: Die Kirche hat ihre Täter so lange vor dem Rechtsstaat geschützt, bis man sie nicht mehr belangen konnte. Im Mittelpunkt steht der Schutz der Kirche, nicht das Leid der Opfer. Daran hat sich bis heute wenig geändert.
Von „Stürmen und Hurrikanen“, die 2018 die Weltkirche getroffen hätten, hatte Papst Franziskus in seiner Rede vor der römischen Kurie gesprochen, ganz so, als wäre der weltweite Missbrauch bereits eine Sache von gestern. „Nie wieder“ dürfe Missbrauch vertuscht werden, die Täter müssten konsequent vor Gericht gebracht werden, forderte er – und relativierte doch gleich wieder. Man müsse „berechtigte Anschuldigungen“ von Verleumdungen unterscheiden, zudem sei ja nicht nur die Kirche von den „erschütternden Vorfällen“ betroffen.
Nennen wir die „Vorfälle“ das, was sie sind: Verbrechen. Tausende Täter. Tausende Opfer. Tausende Namen – tausendfach anonymes Leid. Noch am Tag vor Beginn einer „Missbrauchskonferenz“, zu der Papst Franziskus Bischöfe im Februar 2019 nach Rom beordert hatte, bezeichnete er allzu scharfe Kritiker der Kirche als „Freunde und Verwandte des Teufels“. Eine bizarre Konstruktion, ein grotesker Versuch, die Wirklichkeit umzudeuten.
In Deutschland erschütterte der Missbrauchsskandal 2010 die katholische Kirche. Immer mehr Opfer brachen daraufhin ihr Schweigen. Die Kirchenoberen entschlossen sich zur Flucht nach vorne: Gemeinsam mit dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) wurde im Juli 2011 ein Forschungsprojekt aufgelegt, das die Personalakten Geistlicher untersuchen sollte. Gerade mal anderthalb Jahre später aber war das Projekt gescheitert. Der Leiter der Untersuchung, der Kriminologe Christian Pfeiffer, machte die Kirche dafür verantwortlich: „Kurz vor dem Start der eigentlichen Datenerhebung wurden wir mit der Forderung konfrontiert, dass Studienergebnisse nur mit Billigung der Kirche veröffentlicht werden dürfen. Aus wissenschaftlicher Sicht ist das unzumutbar.“ Die Hauptwiderstände seien aus der Diözese München und Freising gekommen, in der Papst Benedikt XVI. einst Erzbischof war. Pfeiffer erhob den Vorwurf der Zensur. „Die katholische Kirche wollte offenbar ein Gutachten ganz nach ihrem Geschmack.“ Das aber war mit dem Selbstverständnis des Kriminologen nicht vereinbar.
STUDIEN OHNE FOLGEN
Das verquere Verständnis von der unbefleckten und unbefleckbaren Kirche war zwar schon lange zerbröckelt, die Glaubwürdigkeit der Kirchenoberhäupter lädiert, doch in vielen Bistümern dröhnte noch immer das laute Schweigen, wenn es um die Missbrauchsfälle im eigenen Sprengel ging. Immerhin: Es gab auch Bischöfe – meist waren es die jüngeren – die die Dramatik der Lage erkannt hatten und den Blick vor allem auf die richteten, die im Weihrauchnebel unsichtbar geblieben und deren Stimmen vom heiligen Singsang übertönt worden waren: die Opfer. Der neue Bischof von Hildesheim, Heiner Wilmer, formulierte es am deutlichsten: „Der Missbrauch von Macht steckt in der DNA der Kirche. Wir müssen radikal umdenken.“
Die „radikale“ Qualität dieses Umdenkens wurde am 25. September 2018 der Öffentlichkeit präsentiert. An diesem Tag stellte der damalige Ober-Katholik und heutige Stiftungsgründer, Reinhard Kardinal Marx, nach einer morgendlichen Predigt im Dom zu Fulda die Ergebnisse einer neuen Studie vor. Ihr Titel: „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“. Untersucht worden waren Missbrauchsfälle aus dem Zeitraum 1946 bis 2014. Eine Forschergruppe hatte Personal- und Handakten von Klerikern der 27 Diözesen ausgewertet – und 1670 Beschuldigte gefunden. Sie machten 3677 Opfer aus.

Die Forschenden durften die Akten freilich erneut nicht einfach aus den Archiven holen und lesen. Anwälte der Diözesen wählten sie vorab aus, anschließend wurden sie den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern anonymisiert übergeben. Weder die Tatzeiten noch die Tatorte, schon gar nicht die Täter waren identifizierbar. Viele Namen und Angaben waren geschwärzt. Ohnehin konnten nur die Fälle ausgewertet werden, die überhaupt aktenkundig sind. Unzählige Unterlagen aber waren vernichtet oder manipuliert worden. Die Untersuchung eine Farce, die Studie ohne Aussagewert.
VERTUSCHER UND MANIPULIERER
Geht es paradoxer? Bischöfe – oft genug Vertuscher und Manipulierer – kontrollieren selbst, der Zugang zu den Archiven unterliegt dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Bei einem Verdacht übernimmt die Untersuchung nicht die Staatsanwaltschaft, sondern die Kirche selbst. Eine kirchliche Paralleljustiz, die Täter schützt. Verleugnen und Vertuschen in friedlicher Ko-Existenz. Sexueller Missbrauch, ein sogenanntes Offizialdelikt, eine Straftat, die von Amts wegen von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden muss, aber weder von den Klerikern noch von den Ermittlungsbehörden mit Nachdruck verfolgt wird. Selbst nach der Veröffentlichung der „Missbrauchsstudie“ bleiben die deutschen Staatsanwaltschaften weitgehend untätig. Der Rechtsstaat macht einen Kniefall.
Man stelle sich einmal ein anderes weltweit agierendes Unternehmen vor, dessen Angestellte über Jahrzehnte Tausende Straftaten begangen haben – keine Bagatellvergehen, sondern schwere und schwerste Verbrechen. Der Vorstand weiß davon, aber er vertuscht, deckt die Täter und verhängt keine sichtbaren Sanktionen. Normalerweise müsste man die Staatsanwaltschaft einschalten, aber das Unternehmen unternimmt nichts. Und wo kein Kläger, da kein Ermittler. Hier aber ging und geht es nicht um ein normales Unternehmen, sondern um eine Weltfirma, die als Alleinstellungsmerkmal Barmherzigkeit und Glaubwürdigkeit beansprucht.

Es brauchte eine Gruppe engagierter Staatrechts-Professoren, die im Oktober 2018 „Anzeige gegen Unbekannt“ erstatteten und diese bei Staatsanwaltschaften im Bezirk jeder Diözese einreichten. Die Professoren erinnerten die Ermittler an ihre „unbedingte Pflicht“, dem offensichtlichen „Anfangsverdacht“ nachzugehen. Denn viele Fälle sind keineswegs verjährt. Sie waren überrascht darüber, „wie zurückhaltend Staat und Öffentlichkeit (bislang) mit dem alarmierenden Anfangsverdacht schwerer Verbrechen umgehen“.
Dies – so die Strafrechtler – habe möglicherweise seinen Grund in einer in Deutschland herrschenden „intuitiven Vorstellung von der sakrosankten Eigenständigkeit der Kirche“. Dabei ist die Rechtslage eindeutig: „Es gibt für die Kirche und ihre Priester keine grundsätzlichen Ausnahmen von der Strafverfolgung wie etwa bei der Immunität von Parlamentariern oder Diplomaten.“ Die Strafrechtsprofessoren verwiesen darauf, dass es auch kein Recht der Kirche gibt, etwa unter Hinweis auf das Kirchenrecht und die eigene Strafgewalt, „ihre Institution von strafrechtlichen Eingriffen frei zu halten“. Der Rechtsstaat müsse sicherstellen, dass „die am Schutz der Menschenrechte orientierte Minimal-Ethik des Strafrechts durchgesetzt und persönliche Verantwortung geklärt werde“, ansonsten stehe „das Rechtsvertrauen der Öffentlichkeit im säkularen Staat“ auf dem Spiel.
VERGLEICH MIT DER MAFIA
Die Juristen enden mit einem markanten Vergleich: „Man stelle sich nur einmal vor, ein Ableger der kalabrischen Mafia ’Ndrangheta hätte einem Wissenschaftler Zugang zu seinen in Deutschland befindlichen Archiven gewährt, der daraufhin auftragsgemäß eine Studie veröffentlicht hätte, worin er zahlreiche, z. B. zwischen 1990 bis 2014 in Deutschland begangene Verbrechen schildert, woraufhin der „Pate“ sich wortreich bei den Opfern entschuldigt, sich allerdings zugleich weigert, die Akten der Polizei zu übergeben oder die Namen der Täter zu benennen. Es würde kein Tag vergehen, bis die Polizei sämtliche Akten in allen auf deutschem Boden befindlichen Mafiaarchiven beschlagnahmt hätte, um die Täter zu ermitteln und anzuklagen. Es gibt keinen einleuchtenden Grund, warum dies im Fall der Katholischen Kirche anders sein sollte.“
Doch gerade einmal vier Behörden hatten ihre Ermittlungen „gegen Unbekannt“ Ende Oktober 2018 aufgenommen. Durchsuchungen und Beschlagnahmungen möglicher Beweismittel fanden nirgendwo statt. Die Staatsanwaltschaft Münster beispielsweise traf sich laut einem Bericht des WDR mit dem Generalvikar des Bistums, „um die weiteren Schritte zu besprechen“. Ein erstaunliches Vorgehen, ein mehr als entschleunigter Ermittlungseifer, der kaum einem anderen Sexualverbrecher hierzulande zuteil werden dürfte. Aber im Fall der Kirche, so scheint es, gelten nur bedingt die Grundsätze des Rechtsstaats.
Mit schonungsloser Offenheit und Kooperation darf auch künftig nicht zu rechnen sein. Die irdischen Gottesvertreter, die so gerne von Schuld und Sünde reden, sind Spezialisten in Sachen Beruhigung durch beharrliche Verharmlosung, beständige Vernebelung und erschöpfendes Aussitzen. Ein andauender Skandal, auf das Irritierendste von der Politik ignoriert.
Der gläubige Mensch fühlt sich erst recht im Stich gelassen und sucht angesichts der Wucht der infamen Verbrechen sein kleines Seelenheil. Seine Kirche, die doch das Konzept von der „Kostbarkeit des Menschen“ auf ihre christlichen Fahnen schreibt, hat – man könnte sagen, in schlechter Tradition – „Böses“ getan und zugelassen. Was tun? Noch einen offenen Brief an den Herrn Kardinal, an den lieben Bischof? Beten für den Wandel?
Die Kirche mag gerne neue Maßstäbe für den internen Umgang mit ihren Sexualtätern entwickeln, im Rechtsstaat gelten sie längst. Und zwar für alle Täter.