Ärger mit dem Finanzamt? Nicht einverstanden mit dem Steuerbescheid? Möglicherweise sind Sie mit ihrem Problem nicht allein. Und das ist eine gute Nachricht. Denn von Musterprozessen können auch andere profitieren.
Das Finanzamt ist keine Sparkasse - aber es kassiert und zahlt trotzdem Zinsen. Und die dürfen ziemlich hoch sein, hat der Bundesfinanzhof in einem Grundsatzurteil entschieden.
Reicht ein Einspruch nicht aus, um sich gegen einen Steuerbescheid zu wehren, bleibt meist nur der Gang zum Gericht. Doch wer klagt, sollte unbedingt die Form wahren. Dazu gehört etwa auch eine qualifizierte Signatur.
Elternteile einer eheähnlichen Gemeinschaft können Unterhaltszahlungen steuerlich geltend machen. Dabei darf das Finanzamt den absetzbaren Unterhalt nicht um das Kindergeld kürzen, wie ein Fall beim Finanzgericht Münster zeigt.
Irren ist menschlich. Das gilt auch für Finanzbeamte. Steuerzahler sollten deshalb ihren Steuerbescheid nicht einfach abheften. Denn Fehler lassen sich mit einem Einspruch einfach korrigieren.
26,2 Millionen Euro! In der Affäre um die WM 2006 kommen auf den DFB möglicherweise Steuernachzahlungen und Zinsbelastungen in genau dieser Höhe zu. Der Verband glaubt allerdings, dass das Finanzamt mit einer solchen Forderung nicht durchkommen wird.